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ZAK-Strafprozess: Freisprüche für Weber und Keller

Muttenz/Liestal, 4. Juni 2021

Das Baselbieter Strafgericht hat heute Freitagnachmittag den Baselbieter SVP-Regierungsrat Thomas Weber und seinen Kiga-Amtschef Thomas Keller vom Vorwurf der ungetreuen Amtsführung beziehungsweise Gehilfenschaft dazu freigesprochen.

Staatsanwalt János Fábián hatte für Weber eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und für Keller zehn bedingte Tagessätze beantragt. Mit seinem Urteil übernimmt das Dreiergericht unter dem Vorsitz von Andreas Schröder die Anträge der Verteidiger, die auf Freispruch plädiert hatten.

Richter-Rüffel für schroffe Verteidiger

Zu Beginn seiner Urteilsbegründung übte der Gerichtspräsident scharfe Kritik am Verhalten den beiden Verteidiger in der Hauptverhandlung: Mit der "Art und Heftigkeit ihrer persönlichen Angriffe" gegen den Staatsanwalt hätten sie "weit über das Ziel hinausgeschossen".

Der Ankläger, der um seine Aufgabe "nicht zu beneiden" gewesen sei, habe nach Meinung des Gerichts "seriös, grundlich und akribisch ermittelt" – auch gegen einen Regierungsrat, der als Mitglied der Exekutive für die Wiederwahl der Staatsanwälte zuständig ist. Seine Ermittlungen, die "beunruhigende Erkenntnisse" lieferten, hätten sich gelohnt, sagte der Richter. Auch der Kronzeuge – ein früherer ZAK-Geschäftsführer – sie "glaubwürdig" gewesen.

Landrat und Kommission waren zu unkritisch

Die Freisprüche begründete Schröder unter anderem damit, dass sowohl Weber wie Keller bei ihren Verhandlungen um einen neuen Leistungsvertrag mit der "Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle" (ZAK) der Wirtschaftskammer Baselland eine gewisse Fleixibilität gehabt hätten. Bei politischen Entscheiden – um einen solchen handelte es sich hier – könne das Strafgericht "nur eintreten, wenn das Ermessen offensichtlich und krass überschritten" werde. Dies jedoch könne den beiden Freigesprochenen aber nicht vorgeworfen werden. Sie hätten zu "keiner Bevorzugung Privater auf Kosten dess Staates" Hand geboten.

Weber war es letztlich, der als Volkswirtschaftsdirektor den neuen Leistungsvertrag mit der ZAK unterschrieb. Die Entschädigung wurde von 585'000 Franken auf 650'000 Fanken erhöht – aber eine verstärkte Kontrolleistung war nach Auffassung des Gerichts nicht erkennen. Vielmehr seien Aufwandpositionen wie externe Experten budgetiert worden, die gar nie benötigt wurden. So sei dem Kanton ein Schaden von 200'000 Franken entstanden.

Auch das Gericht sprach von einer "Geldmaschine" und einem wiederkehrenden "lukrativen Staatsauftrag" mit überhöhter Entschädigung bei mangelhaftem Kontroll-Leistung. Aber Weber hielt er zugute, dass er – allerdings erst nach kritischer Medienberichterstattung – nicht gezögert habe, bei der ZAK einen Schadenersatz in Höhe von 380'000 Franken geltend zu machen.

Richter empfiehlt "Aufarbeitung"

"Hinterher ist man immer klüger, aber das Gericht muss die damaligen Verhältnisse berücksichtigen", sagte der Vorsitzende und stellte in den Raum, dass insbesondere der Volkswirtschaftsdirektor die Vereinbarung mit der ZAK aufgrund einer "mangelhaften Informationsbasis" abgeschlossen habe. Da das Schwarzarbeitsgesetz, das die Basis für den Auftrag an die ZAK war, aus dem Landrat und seiner Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission heraus entstand und einstimmig beschlossen wurde, wäre es vor allem Sache des Parlaments und der Kommission gewesen, kritische Fragen zum Geschäftsmodell des ZAK-Monopols zu stellen. Bei Abschluss des Leistungsvertrages sei dessen "Schlechterfüllung" indessen nicht bekannt gewesen.

Weil heute aber kaum jemand tatsächlich klüger ist, erlaubte sich Schröder den Hinweis, es sei nun am Landrat, die "beunruhigenden Fragen" um die Akte ZAK politisch aufzuarbeiten. Juristisch ist die Sache gelaufen: Der Staatsanwalt stellte die Verfahren wegen Betrugs gegen die ZAK-Verantwortlichen schon vor geraumer Zeit ein.

Staatsanwalt anerkennt Urteil

Der Staatsanwalt, der in der Hauptverhandlung etwas einsam in seiner Ecke sass, sagte gegenüber OnlineReports, er könne mit dem Urteil leben und werde dagegen nicht appellieren. Zu diesem Fazit hat vielleich auch die Rehabilitierung durch Richter Schröder etwas beigetragen.

In einer ersten Stellungnahme begrüsste die Baselbieter SP – von deren damaligen Fraktion einzelne Mitglieder ihre Mitschuld an der Affäre tragen –, dass es "im Fall um Regierungsrat Thomas Weber zu einer gerichtlichen Klärung kam, da schwere Vorwürfe im Raum standen". Nun sei wichtig, dass die Neuausrichtung der Schwarzarbeitsmarkt-Kontrolle "konsequent durchgesetzt" werde. Die SVP zeigt sich "erfreut" über den Freispruch ihres Regierungsrates




Weiterführende Links:
- ZAK-Prozess: Thomas Weber schwieg, der Zeuge sprudelte
- Regierungsrat Thomas Weber wegen ZAK vor Strafgericht


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"Kein gutes Zeugnis für unsere Politiker"

Hat tatsächlich jemand geglaubt, das Urteil würde anders lauten? Der Kanton Baselland kann sich doch nicht leisten, einen Regierungsrat in ihren Reihen zu haben, der in der Öffentlichkeit schon mit dem Genfer Regierungsrat Maudet verglichen wurde. Der Kanton darf nun auch die wahrscheinlich nicht zu niedrigen Kosten dieses hochnäsigen Anwaltes berappen.

Was aber mehr zu denken gibt ist die Tatsache, dass diverse Kommissionen und der gesamte Landrat das Vorgehen der Wirtschaftskammer nicht durchschauten. Wollten sie nicht oder wurde da geschlafen? Kocht da jeder sein eigenes Süppchen? Es scheint so. Kein gutes Zeugnis für unsere Kantonspolitiker. Ob sich da was ändert?


Bruno Heuberger, Oberwil



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