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Amtsgeheimnisverletzung: Busse für BUD-Kadermann

Das Statthalteramt Arlesheim verurteilte einen Kader-Mitarbeiter der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses.
Liestal, 11. Dezember 2008

Das im Strafbefehlsverfahren gefällte Urteil gegen den Chefbeamten lautet auf eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen und eine Busse von 3'000 Franken.

Es war die Baselbieter Finanzdirektion, die Anfang 2007 beim Statthalteramt Arlesheim eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen Unbekannt eingereicht hatte. Grund: Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zur Beschaffung einer neuen Software für das Rechnungs- und Personalwesen des Kantons waren vertrauliche und zu jenem Zeitpunkt noch geheim zu haltende Informationen betreffend das Ergebnis des Submissionsverfahrens anonym an zwei Mitbewerber weitergegeben worden. Insbesondere war den zwei Mitbewerbern der Entwurf des betreffenden Regierungsratsbeschlusses und der diesbezügliche Abschlussbericht zugestellt worden. Aufgedeckt wurde die Amtsgeheimnisverletzung durch den Hinweis eines Mitbewerbers.

Dem jetzt verurteilten BUD-Kadermann waren die geheimen Informationen in seiner Funktion als ehemaliges Mitglied des Projektausschusses zur Beschaffung der neuen Software anvertraut worden. Als Motiv für die Amtsgeheimnisverletzung gab der Kader-Mitarbeiter laut einer Medienmitteilung des Statthalteramts Arlesheim an, "angebliche Mängel im ordnungsgemäss durchgeführten Ausschreibungsverfahren festgestellt zu haben".

Die Untersuchung wurde in Bezug auf den Tatbestand der ungetreuen Amtsführung eingestellt, da sich dieser Verdacht im Laufe der Ermittlungen nicht erhärtete.

Disziplinarmassnahme als Konsequenz

Wie bei Bau- und Umweltschutzdirektion in einer separaten Medienmitteilung festhält, hat sie gegen den nun gebüssten Mitarbeiter "interne Disziplinarmassnahmen" verfügt. Wegen der "pflichtbewussten Arbeitserfüllung vor und seit dem Ereignis" sehe Direktionsvorsteher Jörg Krähenbühl aber von weiter gehenden Massnahmen ab. Sollte sich der Kadermitarbeiter allerdings
erneut Verfehlungen zu Schulden kommen lassen, könne dies "ernsthafte Folgen nach sich ziehen".



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