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Bundesgerichts-Rüffel für direkte AuftragsvergabeDas Baselbieter Kantonsgericht hat vor Bundesgericht eine empfindliche Niederlage erlitten: Die direkte Vergabe eines Auftrag durch das höchste kantonale Gericht sei unzulässig.Lausanne/Liestal, 11. Juni 2020Darum geht es: Die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) hatte den Auftrag zur Führung der Bearbeitungsstelle für das Energiepaket an die IWF AG – eine Tochter der Wirtschaftskammer Baselland – vergeben. Die Zürcher Firma "Effienergie AG", die den 200'000 Franken-Auftrag um 27 Prozent günstiger offerierte und doch nicht zum Zug kam, wehrte sich vor Kantonsgericht gegen die Vergabe. Weiterführende Links: |
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