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Energiepaket: Kanton will keine Auftrags-Auslagerung mehr

Die Baselbieter Regierung bricht die Auftrags-Auslagerung der Bearbeitung von Energie-Fördergesuchen ab und nimmt die Aufgabe künftig selbst wahr – auf qualitativ ungenügende Weise, wie die Wirtschaftskammer Baselland kritisiert.
Liestal, 17. September 2020

Wer Fördergelder aus dem "Baselbieter Energiepaket" beansprucht muss ein Gesuch stellen. Die damalige Baudirektorin Sabine Pegoraro lagerte die Bearbeitung dieser Gesuche bis 2018 an die IWF AG, eine Tochter der Wirtschaftskammer Baselland, aus.

Im Rahmen einer Neuausschreibung des Auftrags kam wiederum die IWF zum Zug, was die unterlegene Zürcher Mitbewerberin Effienergie AG vor Kantonsgericht erfolgreich anfocht. Ungewöhnlich: Das Kantonsgericht entzog der IWF noch in der Verhandlung den Auftrag und erteilte ihn der Zürcher Konkurrentin.

Staat lobt staatliche Abwicklung

Dies wiederum liess sich die IWF nicht bieten und focht den Zuschlag an die Konkurrentin vor Bundesgericht erfolgreich an. Das Kantonsgericht – so die Lausanner Richter – habe mit diesem Vergabe-Entscheid sowohl den Wirtschaftlichkeits-Grundsatz wie auch das Gleichbehandlungs-Gebot verletzt. Stattdessen hätte das Kantonsgericht die Sache an die Vergabebehörde zurückweisen müssen, damit diese neu, mit vollem Ermessen und unter Einbezug aller Bewerber über die Vergabe entscheiden kann.

Dieser Weg wurde sodann auch durch eine Rückweisung direkt an die Bau- und Umweltschutzdirektion zur Neuvergabe beschritten. Doch die Direktion des Grünen Isaac Reber entschied sich nicht für einen Neustart. Vielmehr zog sie vorgestern Dienstag "einen Schlussstrich unter das über Jahre strittige Vergabeverfahren", brach es ohne Zuschlag ab und wickelt die Gesuchsbearbeitung – wie in der Schwebephase der letzten drei Jahre – auch künftig in eigener staatlicher Regie ab.

Grund: Die Analyse der im Vergabeverfahren eingereichten Offerten durch die Bau- und Umweltschutzdirektion habe "gezeigt, dass die seit rund drei Jahren praktizierte verwaltungsinterne Bearbeitung der Fördergesuche kostengünstiger und mit weniger Aufwand verbunden ist".

Kritik an staatlicher Beratungsleistung

Auch die IWF AG befürwortete angesichts des "über die Jahre grundlegend veränderten Projekts" einen Verfahrensabbruch und Neustart. Auf "wenig Verständnis" stösst laut einer Medienmitteilung jedoch der Entscheid, dass der Kanton die Fördergesuche künftig verwaltungsintern bearbeiten will. Die IWF AG sei "vielmehr der Überzeugung, dass eine externe Dienstleisterin dem Bürger gegenüber der Verwaltungslösung einen echten Mehrwert bietet".

Die Erfahrungen mit der IWF AG hätten "gezeigt, dass die Gesuchsbearbeitung bei einem privaten Anbieter um ein Mehrfaches schneller und, jedenfalls bei Anwendung einer Vollkosten-Rechnung, auch deutlich kostengünstiger erfolgt". Zudem sei sich der gesuchstellende Bürger "von der IWF AG einen ganz anderen Beratungsservice gewohnt, als ihn die Verwaltung in den letzten zwei Jahren angeboten hat". Private Anbieter seien auch in der Lage, "ihren Service den sich ständig ändernden Bedürfnissen anzupassen".




Weiterführende Links:
- Energiepaket: Peinliches Gerichtsurteil für Sabine Pegoraro
- Bundesgerichts-Rüffel für direkte Auftragsvergabe
- Energiepaket: Kanton will keine Auftrags-Auslagerung mehr


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