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Hafenbecken 3: Beschwerde gegen Abstimmungstermin

Erst der offensichtliche Termindruck der Regierung, jetzt noch die Corona-Krise: Das Datum der 115 Millionen-Abstimmung über den Bau des Hafenbeckens 3 wird zur Farce.
Basel, 17. März 2020

Die von der Basler Regierung kurzfristig angesetzte Referendums-Abstimmung über den Bau des Hafenbeckens 3 muss ein juristisches Vorspiel überstehen: Das Komitee "Nein zum Hafenbecken 3" hat gestern Montag beim Appellationsgericht eine Beschwerde wegen Verletzung der Volksrechte eingereicht. Die Beschwerdeführer verlangen darin die umgehende Sistierung und Neuansetzung des Abstimmungstermins auf ein Datum, das die "zwingend nötige öffentliche Diskussion" ermöglicht.

Noch während das Komitee Unterschriften für das Referendum sammelte und lange bevor die Unterschriften eingereicht sein werden, setzte die Regierung am 10. März das Abstimmungsdatum extrem kurzfristig bereits auf den 17. Mai fest.

"Abstimmungstermin verstösst gegen Gesetz"

Mit dieser "viel zu kurzfristigen Festlegung des Abstimmungstermins noch vor Ablauf der Referendumsfrist" verstosse die Exekutive "gegen das Gesetz und alle demokratischen Gepflogenheiten", schreibt das Referendumskomitee. Einerseits sei "gesetzlich klar geregelt, dass ein Abstimmungstermin erst nach Zustandekommen des Referendums" festgelegt werden dürfe.

Andererseits werde ein Geschäft den Stimmberechtigten immer frühestens zwei Monate nach Zustandekommen des Referendums zur Abstimmung vorgelegt, um eine angemessene Diskussion zu erlauben. Das wäre im vorliegenden Fall frühestens Anfang Juni, so das Komitee.

Keine Meinungsbildung in der Corona-Krise

Dass sich die Stimmbevölkerung nun innert weniger Wochen eine Meinung bilden soll sei umso störender als der Grosse Rat für seine Behandlung der "äusserst komplexen" Hafenbecken-Vorlage über 14 Monate benötigte. Eine genügend lange Frist zur Meinungsbildung sei auch deshalb geboten, weil es bei diesem Geschäft um einen "auch für Basler Verhältnisse hohen Betrag" von 115 Millionen Franken gehe, schreibt das Komitee.

Der Eindruck dränge sich auf, dass die Regierung "das umstrittene Geschäft übers Knie brechen und möglichst rasch zur Abstimmung bringen" wolle. Dieser Termindruck könne "rechtlich und politisch nicht toleriert werden" – weder in normalen Zeiten und noch besonders "in der aktuellen, durch die Corona-Krise bedingten Ausnahmesituation".




Weiterführende Links:
- Hafenbecken 3: Gegner machen auf breiter Front mobil
- Wirtschaft, Wachstum und Wiesen im Werte-Wandel
- Swissterminal läuft gegen Schweizerische Rheinhäfen auf
- Grosser Rat sagt überdeutlich Ja zum neuen Hafenbecken 3
- Regierung will Blitz-Abstimmung zum "Hafenbecken 3"
- Regierung will kurzen Abstimmungskampf zu Hafenbecken 3


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"Untragbar und ungesetzlich"

Wenn die Regierung meint, das sei bisher normal gewesen, ist das leider so. Aber wir müssen uns wirklich fragen, was wir für eine Regierung wir haben und ob wir noch einer Demokratie haben. Dahinter ist die Baulobby, die bei der Regierung praktisch das Sagen hat. Diese Situation ist untragbar und ungesetzlich. Das Hafenbecken 3 ist nicht nötig und bringt der Allgemeinheit nichts und auch der Transportwirtschaft nichts. Also die ungesetzliche Abstimmung unbedingt verschieben.


Alexandra Nogawa, Basel




"Wenn Recht überhaupt noch Recht ist"

Eigentlich müsste das Gericht den Hafengegnern Recht geben – wenn Recht überhaupt noch Recht ist. Bin gespannt, ob die wirtschaftlichen Interessen höher bewertet werden, als die demokratischen Rechte! So ein Termindruck darf rechtlich und politisch überhaupt nicht toleriert werden. Schon gar nicht während dieser durch die Corona-Krise bedingte Ausnahmesituation!


Paul Bachmann, Rhienfelden D



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