Corona: Basel-Stadt dehnt Maskentrag-Pflicht massiv aus
Basel, 16. Oktober 2020
Die Basler verschärft die Massnahmen gegen eine weitere Ausdehnung der Pandemie. Statt nur in Verkaufslokalen und Einkaufszentren gilt ab kommendem Montag die Maskentrag-Pflicht auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen weiterer Einrichtungen und Betriebe wie Restaurationsbetriebe, einschliesslich Bar- und Clubbetriebe sowie Diskotheken und Tanzlokale, Museen, Kinos, Theater, Empfangs- und Pausenbereiche von Sport- und Fitnesszentren, Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt wie Coiffeure oder Massagen, Banken, Poststellen, Bahnhöfe, Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler und Arztpraxen, Alters- und Pflegeheime oder Gotteshäuser. Ausserdem werden öffentliche und private Veranstaltungen auf maximal 50 Personen beschränkt, sofern weder der erforderliche Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen ergriffen werden können. Die Konsumation in Restaurationsbetrieben, einschliesslich Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokalen, darf nur noch sitzend erfolgen. Schulen und Tagesstrukturen Obligatorisch ist das Masketragen künftig auch auf Arealen und Innenräumen der Schulen und Tagesstrukturen der Primar- und Sekundarstufe I. Dies gilt auch für die ausserschulische Nutzung von Schulräumlichkeiten, beispielsweise durch Sport- oder Musikvereine und Fasnachtscliquen, soweit sich dies mit den jeweiligen Aktivitäten vereinbaren lässt. Sobald sich die Personen in Unterrichts- oder Besprechungsräumen befinden und die Distanzregeln eingehalten werden können, kann die Maske abgelegt werden. Ausnahmen gelten weiter für die Schülerinnen und Schüler der Primarschulen und Kindergärten sowie Personen, die beispielsweise aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmaske tragen können. Wie die Regierung heute Freitag mitteilt, gelten auch Ausnahmen. Zum Beispiel werden Gäste von Restaurationsbetrieben (einschliesslich Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokalen), solange sie konsumierend am Tisch sitzen, von der Maskenpflicht ausgenommen, ebenso auftretende Personen wie Referierende, Künstlerinnen und Künstler, Sportlerinnen und Sportler oder Geistliche. Öffentliche und private Veranstaltungen
Die Regierung hat auch neue Vorgaben für Restaurationsbetriebe und Beschränkungen von öffentlichen und privaten Veranstaltungen beschlossen. In einem Restaurationsbetrieb wird die Anzahl der konsumierenden Gäste auf maximal 100 pro Raum begrenzt. Eine Konsumation in Stehbereichen ist neu unzulässig. Zwischen den an den Tischen sitzenden Gästegruppen sind der erforderliche Abstand einzuhalten oder spezielle Schutzvorrichtungen vorzusehen. Ein Restaurant kann weiterhin verschiedene Räume à 100 Personen betreiben. In Clubbetrieben, Diskotheken und Tanzlokalen dürfen insgesamt gleichzeitig höchstens 300 Personen anwesend sein. Neu ist, dass in allen Restaurationsbetrieben, einschliesslich Bar- und Clubbetrieben, Diskotheken und Tanzlokalen, die Kontaktdaten zu erheben sind. An öffentlichen und privaten Veranstaltungen, an denen weder der erforderliche Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen ergriffen werden können, dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, und es sind Kontaktdaten zu erheben. Die Regelung gilt bis 31. Dezember dieses Jahres. Fallzahlen weit über der Risiko-Limite Die Fallzahlen in Basel-Stadt liegen, Stand 15. Oktober, in der sogenannten 14 Tages-Inzidenz (Fälle pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner) bei einem Wert von 110. Dieser liegt weit oberhalb des vom Bund definierten Werts von 60, gemäss dem ein Land auf die sogenannte Risikoliste gesetzt wird.

"Zweifel an der Wirksamkeit angebracht"
@ Alexandra Nogawa: Die Zahl der Neuinfektionen und jene der Schwererkrankten sind tatsächlich zwei Paar Stiefel. Aber: Wer keine Symptome hat, lässt sich nicht testen, es sei denn, sie oder er wird von den Kontakt-Nachverfolgerinnen aufgeboten, weil er oder sie jemandem mit Symptomen/positivem Test zu lange zu nahe gekommen ist.
Jede und jeder Infizierte kann das Virus weiterverbreiten, auch (und gerade) wenn sie/er selbst keine Symptome hat, nicht (schwer) erkrankt und nicht getestet wurde. Das hat nichts mit Unterdrückung, aber viel mit Solidarität zu tun und muss sehr ernstgenommen werden.
Hingegen stellt sich die Frage, wer die Einhaltung all der Massnahmen, vor allem im privaten Umfeld, kontrollieren und Verstösse dagegen ahnden soll? So gesehen, sind Zweifel an der Wirksamkeit angebracht.
Gaby Burgermeister, Basel
"Regierende unterdrücken die Bevöllkerung"
Hier wird wie immer die Zahl der "Neuinfektionen" mit der Zahl der Schwererkrankten gleichgesetzt, was total falsch ist, aber den Regierenden sehr entgegen kommt, da sie so die Bevölkerung weiter unterdrücken können. Etwas anderes sehe ich nicht in den sogenannten "Schutzmassnahmen". Jemand infizierter kann absolut gesund sein, kann vielleicht eine leichte Erkältung haben und in ganz wenigen Fällen schwer erkranken. Der Chef des Kantonsspitals Aarau jammerte bereits in einer Radiosendung über die starke Zunahme. Gefragt, wie viele Corona-Kranke er habe sprach er, ohne Witz, von 5, die nicht einmal in der Intensivabteilung gepflegt werden mussten. Das Ganze ist ein nicht ernstzunehmendes Theater mit politischem Hintergrund!
Alexandra Nogawa, Basel
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