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Belser würde Fluglärm-Volksabstimmung begrüssen

Allschwil/Binningen, 17. Oktober 2008

Der frühere Baselbieter SP-Regierungsrat und langjährige Vizepräsident des EuroAirport-Verwaltungsrates Edi Belser (Bild) würde eine Volkabstimmung über den Fluglärm in den betroffenen Agglomerationsgebieten begrüssen. In der Sendung "Report"von TeleBasel sagte Belser: "Vielleicht ist es wieder einmal nötig, dass man eine Volksabstimmung hat. Wie denken die Mehrheiten in dieser Region? Da hätte ich nichts dagegen, wenn man abstimmte und wieder einmal eine Standortbestimmung hätte."

Belser machte diese Aussage im Zusammenhang mit dem zähen Streit um den Fluglärm im Schweizer Grenzgebiet seit Einführung des Instrumentenlande-Systems 34 ("ILS 34"). In der Sendung verteidigte Belser den Ausbau des EuroAirports Basel-Mulhouse-Freibung mit den damit verbundenen Arbeitsplätzen. Er habe sich immer für jene eingesetzt, "die arbeiten" - nicht für jene, die vom Erbe leben, oder für die Millionäre.

Für die vom ILS 34 betroffenen Fluglärmgegner ist diese Optik einäugig. Sie überlegen sich gemäss TeleBasel die Lancierung einer Volksinitiative. Und die grüne Binninger Landrätin Madeleine Goeschke hat sich - wie andere Mitstreitenden - ihre Meinung über Belser schon gemacht: "Der Mann muss weg."

Wie sehr sich der Fluglärm-Streit verschärft, lässt sich auch an einer Aussage von Flug-Promoter und Crossair-Gründer Moritz Suter erkennen: Binninger Hausbesitzern warf er vor, sich nur deshalb gegen den Fluglärm zu wehren, weil sie sich eine Entschädigung vom Kanton oder von Flughafen erhofften. Dagegen verwahrte sich Hans Adam, Leiter der Task Force "Forum Allschwil": "Wir wollen einen Flughafen, mit dem wir noch leben können."



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"Die Schweiz ist mit Edi Belser gut bedient"

Edi Belser vertrete die Bevölkerung nicht, der Mann muss weg. Diese Forderung ist für mich nicht nachvollziehbar, sie ist ungeschickt und falsch. Der Flughafen Basel-Mulhouse ist seit über sechzig Jahre eine Erfolgsgeschichte. Seine Grundlage bildet der französisch-schweizerische Staatsvertrag vom November 1949. Der paritätisch zusammen gesetzte Verwaltungrat besteht aus je acht Personen aus den beiden Nationen. Seine Mitglieder sind dem öffentlich-rechtlichen Unternehmen im Sinn und Geist des Staatsvertrages verpflichtet und dies im Auftrag der Regierungen der beiden Länder. Entscheide des Organs sind nur tragfähig, wenn sie im Konsens aller Mitglieder erfolgen. Dies kann die Entscheidungsprozesse verlängern und bedarf mitunter sublimer und delikater Verhandlungen. Mehr als ein halbes Jahrhundert praktizierter Staatsvertrag Frankreich/Schweiz ist ein klarer Erfolgsausweis. Die Stellung des hiesigen Flughafens dürfte weltweit einzigartig sein. Sein Verwaltungsrat muss sich, falls nötig, gegen nationale Behörden und Administrationen wehren können, wenn diese dem Flughafen staatsvertragswidrige Vorschriften auferlegen wollen.

 

Die Binationalität Frankreich/Schweiz hat sich auch immer wieder als Schutzfaktor erwiesen, denn keines der beiden Länder kann einseitige Interessen durchsetzen, es muss ein Konsens gesucht und gefunden werden. Aus all dem geht hervor, Präsidium und Vizepräsidium des Flughafenverwaltungsrates sind Äemter, wo diplomatische und politische Kompetenz absolut gefordert wird, verbunden mit einem grossen

Zeitaufwand. Die Schweiz ist mit Edi Belser auf diesem heiklen Parkett bestens bedient. Das Verlangen, den Amtsinhaber zu ersetzen, wirkt politisch ziemlich naiv und verkennt völlig die Bedeutung seiner Funktion. Unbedachte Experimente um die Besetzung des Vizepräsidiums des Flughafens sind nicht angebracht. Eine leichtfertige Schwächung der Schweizer Positionen im Verwaltungsrat des EuroAirport können und

dürfen wir uns nicht leisten.


Willi Rehmann-Rothenbach, Binningen



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