1. Mai-Komitee wehrt sich rechtlich gegen Polizei-EinsatzBasel, 10. Mai 2023Der Polizeieinsatz gegen die Basler 1. Mai-Kundgebung hat ein rechtliches Nachspiel: Das für die Organisation zuständige 1. Mai-Komitee wirft der Polizei vor, "in zahlreichen Fällen gegen geltende Gesetze verstossen" zu haben. Deshalb reichen seine Rechtsvertreter "in zahlreichen Fällen Rechtsmittel gegen das widerrechtliche Vorgehen" ein. Weiterführende Links: "Rot-grüne Haltung ist skandalös" Ich bin gespannt auf die Wertung des Rechts auf Schutz der Bürger vor Randale und Sachbeschädigung privaten und öffentlichen Eigentums. Die Abwägung der Frage, ob Vermummung, Bewaffnung und Schutzkleidung gegen körperliche Gewalt keine "politische" Aussage im Sinne des Demonstrationsrechts ist, sondern eine deutliche Willensäusserung im Hinblick auf Randale, die Prävention zulässt.
Vor dem Anlass hatten die Organisatoren (!) einen "Demonstrations-Kodex" herausgegeben und ausdrücklich dem sogenannten "Schwarzen Block" die Teilnahme untersagt. Das belegt, dass die Verantwortlichen der Demo sich der Gefahr bewusst waren, dass ihr politisches Anliegen mal wieder von Chaoten unterlaufen werden könnten.
Am Ende doch vor dem Demonstrationszug maskierte und teilweise bewaffnete, ganz offensichtlich auf Krawall gebürstete Heerscharen marschiert. Nur diese wurden dann von der Polizei abgesondert. Dass nun Grossräte von SP und Grünen im Grossen Rat nicht dankbar für den Polizei-Schutz ihrer politischen Demonstration vor Hooligans und Chaoten sind, und sich offensichtlich bewusst oder gar gezielt hinter den anführenden "Schwarzen Block" einreihten, ist skandalös.
Die "Repression gegenüber von politischen Demonstrationen" hat tatsächlich nicht zugenommen – im Gegenteil! Die Polizei schützt durch solche Massnahmen die echten politischen Demonstrationen, die regelmässig von Hooligans kaputt gemacht werden. Peter Waldner, Basel |
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