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© Foto by Peter Knechtli, OnlineReports.ch


Fasnachts-Verhalten: BL-Regierung stellt klar – aber unklar

Liestal, 19. Februar 2021

Da Fasnächtlerinnen und Fasnächtler dazu neigen, von politischen Oberen verordneter Gültigkeit ein Schnippchen zu schlagen, legt die Baselbieter Regierung jetzt mit einer "Klarstellung" nach. Das tönt dann so: Auch am kommenden Wochenende und in der Folgewoche müssten "die geltenden Vorschriften der Covid-19 Verordnung besondere Lage eingehalten werden". Auf "zusätzliche Einschränkungen" habe die Regierung "verzichtet".

Doch statt  die wesentlichsten Einzelheiten dieser Verordnung in Erinnerung zu rufen, kapriziert sich die Regierung auf juristisch-bürokratische Gemeinplätze.

Das tönt dann so: "Die Durchführung von Veranstaltungen ist zurzeit grundsätzlich verboten. Als Veranstaltung gilt ein zeitlich begrenzter, in einem definierten Raum oder Perimeter stattfindender und geplanter öffentlicher Anlass. In aller Regel gibt es dazu einen definierten Zweck und eine Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung. Sie sind dadurch charakterisiert, dass es zumeist eine Darbietung vor Zuschauerinnen und Zuschauern gibt oder sich Besucherinnen und Besucher während längerer Zeit am gleichen Ort aufhalten oder sich als Teilnehmende aktiv beteiligen."

Bestensfalls als Anregung ausgelegt

Regierung und Polizei – so schliesst die Medienmitteilung – "bitten die Bevölkerung, sich an die geltenden Vorschriften zu halten und damit aktiv mitzuhelfen, dass die Ausbreitung des Coronavirus weiter eingedämmt werden kann".

Eine derart windelweich formulierte Medienmitteilung lässt nicht die Ernsthaftigkeit der Führung in einer pandemischen Situation erkennen. Gesellschaftsfreudige Fasnächtler werden sie höchstens als unverbindliche Verhaltens-Anregungen interpretieren, die bei Bedarf auch überschritten werden dürfen. Glaubt die Regierung im Ernst, Fasnächtler in Feierlaune hätten Lust, sich die Vorfreude durch die Lektüre eines 22-seitigen Gesetzestextes verderben zu lassen?

Wenn schon eine Klarstellung, dann bitte so, wie es bei der Polizei gehört: Erstens. Zweitens. Drittens.



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vom 26. März 2024
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