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Der Fall von Sibel Arslan – SRG-konform gewichtet

Basel, 8. Juni 2015

"13 Tage im Dezember oder Wie eine junge Politikerin und Juristin zu Fall gebracht wurde" – so heisst die Radio-Dokumentation von Christoph Keller, am 5. Juni in der Sendung "Passage" auf SRF2 ausgestrahlt. Während 55 Minuten breitet der Autor die "Fallstricke – wie Sibel Arslan zu Fall gebracht wurde" in vielen faktischen und atmosphärischen Details aus. Zu Wort kommen alle direkt in den Fall involvierten Akteure. Recht ausgewogen, liesse sich, rein mit der Stoppuhr gemessen, sagen.

Es geht um die "Basler Zeitung" und ihre Berichte über die Basler "Basta"-Politikerin und Juristin Sibel, die vom grünen Baselbieter Sicherheitsdirektor Isaac Reber dieses Frühjahr als neue kantonale Leiterin Straf- und Massnahmenvollzug hätte eingestellt werden sollen. Doch als die BaZ mehrfach – man kann auch sagen: kampagneartig – über Betreibungen der gebürtigen Kurdin berichtete, liess Reber sie wenige Monate vor den Wahlen fallen und bot ihr "vorübergehend" eine andere Stelle im Generalsekretariat seiner Direktion an.

Keller gestaltete einen formal sehr sorgfältig und inhaltlich aufwändigen Beitrag. Schon der Titel "Fallstricke – wie Sibel Arslan zu Fall gebracht wurde" liess seinen Fokus erkennen: Wie eine aus einfachsten Verhältnissen aufgewachsene Migrantin zur Juristin und Basler Grossrätin, Frau dazu, aufsteigt und auf ihrer beruflichen Karriereleiter durch die BaZ abgesägt wird. Der Titel insinuiert, dass Sibel Arslan Opfer ist und die Zeitung die Täterin. Dieses Schema könnte es als "beispielhaft" rechtfertigen, eine lokale Affäre in einer 55-minütigen Sendung sprachregional auszustrahlen.

Wer den Fall – wie der Schreibende – hautnah mitverfolgt hat, ist indes verwundert darüber, dass der Autor durchgehend, aber sehr subtil für die betroffene Politikerin Stellung bezieht, auch wenn BaZ-Autor Christian Keller sein berufsethisches Verständnis wortreich darlegen kann. Radio-Autor Keller erweckt den Eindruck, BaZ-Redaktor Keller habe die linke Politikerin zielstrebig im Fallstrick stolpern lassen, was nicht zutrifft: Es war Regierungsrat Isaac Reber, der den politischen Sprengstoff von Arslans Betreibungen – über deren Höhe und Bedeutung nie ganz Klarheit herrschte – offensichtlich unterschätzt hatte und die Anstellung rückgängig machte. Ein im Baselbiet bisher einmaliger Vorgang.

Dieses entscheidende Faktum kommt im Beitrag nur am Rande zur Sprache und erst noch in einem positiven Kontext: Dass sich Reber für Arslans Anstellung (die er als "Fehlentscheid" bezeichnete) öffentlich entschuldigte, wird ihm als "Stärke" ausgelegt. Reber kommt als Einziger nur im Archiv-O-Ton vor, weil er sich nicht erneut zu Fall äussern wollte. Christoph Keller thematisiert gleichzeitig nicht, dass Reber durch die Sistierung der Anstellung die Recherchen der "Basler Zeitung" implizit für substanziell hielt und somit der entscheidende Verursacher für Sibel Arslans Karriere-Knick war – und nicht die "Basler Zeitung". Rebers Rückzieher war für die BaZ eine Zielquittung: Aufgabe erfüllt.

Meine eigenen Erfahrungen mit Sibel Arslan in diesem Fall waren nicht die zweifelsfreisten: Anrufe und Mails blieben innert nützlicher Frist unbeantwortet. Erfolgte dann doch ein Rückruf, dann nicht, um Fakten soweit möglich auf den Tisch zu legen, sondern um zu beteuern, dass an den Betreibungen "nichts dran" sei – wohl in der Hoffnung, dass auf eine Berichterstattung verzichtet werde. Grosser Irrtum: Gegenüber Medien zu mauern in der Hoffnung, auch die Medien hüllten sich dann in Schweigen. Gegenüber der "TagesWoche" legte sie später die Zahlen offen.

Der "Passage"-Beitrag vermied es, Sibel Arslan (selbst-)kritische Fragen zu stellen. Vielmehr erscheint sie im Licht der Makellosigkeit. Es mag verlockend gewesen sein, die SVP-lastige BaZ angesichts von wirklichen Fehlleistungen weniger Lokalredaktoren als kopfgierige Abserviererin darzustellen – erst recht, wenn es um eine "Juristin mit Migrationshintergrund" handelt. Dieser Vorwurf trifft die BaZ zu Unrecht: Die sensible Stelle als Leiterin Straf- und Massnahmenvollzug erträgt ohne Frage keine Bewerberin, die bei allen Qualifikationen mehrmals über Betreibungsregister-Einträge verfügte, wie ich schon in einem früheren Kommentar festhielt. Der Fehler ist somit beim Findungsgremium zu suchen, nicht beim Medium, das ihn thematisierte.

Es scheint, als wollte Christoph Keller mit seinem "Lehrstück über die Macht der Medien" die Antithese zur BaZ-Berichterstattung vertreten mit den Mitteln, die die SRG bietet. Seine These sprach er zwar nicht aus, aber die Weglassung und die zahlreichen O-Töne legen diesen Schluss nahe.

Kommentar von Peter Knechtli vom 8. Dezember 2014: "Sibel Arslan – der Fall Gaugler lässt grüssen"




Weiterführende Links:
- Wahl-Wirbel um Sibel Arslan: Betreibungen waren bekannt
- "Fall Arslan" kontrovers: Kesseltreiben? Seifenblase?
- Isaac Reber lässt Sibel Arslan fallen: "Fehler gemacht"
- Basta und Grüne wollen zurück in den Nationalrat


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"Moral-Latte besonders hoch angesetzt"

Ich habe da schon etwas Mühe mit der Argumentation von Jacqueline Hauser, die sich in ihrer Leserinnen-Reaktion darüber beklagt, dass Fachkompetenzen immer geringer, "moralische" Ansprüche jedoch immer höher gewichtet würden – gerade auch bei Sibel Arslan. Im Gegensatz zu den von Frau Hauser genannten Fällen zum Sexualverhalten von Politikern denke ich, dass der "Zahlungs-Moralaspekt" Betreibungen in der von Arslan anvisierten Stellungen schon eine gewisse Bedeutung hat – einerseits was den Umgang mit Geld betrifft, und andererseits, wie man damit rein organisatorisch umzugehen vermag. Immerhin ging es um eine leitende Position, die doch einiges an Organisationstalent und "Ordnungssinn" voraussetzt. Kommt hinzu, dass Frau Arslan als sicherlich gewiefte Juristin eigentlich in der Lage hätte sein sollen, allenfalls ungerechtfertigte Betreibungen kompetent abzuwehren.
 
Mühe habe ich auch mit dem von Jacqueline Hauser aufgegriffenen Stichwort "Gleichbehandlung". Diese erhebt ja den Anspruch "ohne Ansehen der Person" beurteilt zu werden. Das heisst dann aber in der Konsequenz, dass ebenso strenge Evaluations-Massstäbe an a) eine Frau, b) eine junge Person mit Migrationshintergrund und c) an eine Vertreterin aus dem rot-grünen Parteienspektrum gesetzt werden dürfen, ja müssen.

Gerade das linkspolitische Lager nutzt doch jede passende und auch unpassende Gelegenheit, um vor allem beim politischen Gegner die politische "Moral-Latte" ganz hoch anzusetzen. Diese wird dann von gleicher Seite häufig locker vernachlässigt, wenn es um die persönlichen Verhaltens- bzw. Moralgrenzen geht. Dazu gehört zum Beispiel  Nationalrätin Kiener-Nellen mit ihrem fragwürdigen Vermieter-Gebaren (als Vorstandsmitglied des Mieterverbandes). Dazu zähle ich aber auch Nationalrätin Leutenegger-Oberholzer als heftige Kritikerin des Bausparens, von dem sie im Baselbiet als Bausparerin zunächst selbst profitiert hatte, aber auch ihr Verhalten beim Erwerb ihrer Zweitwohnung im Bündnerland kurz vor der einschränkenden Initiativ-Abstimmung.
 
Schliesslich: Es ja interessant, dass viele Politikerinnen und Politiker in allen Lagern virtuos auf der Klaviatur der Medienarbeit zu spielen vermögen, wenn es um erhofften "Weihrauch" auf ihre eigene Person geht, aber sehr rasch den Kriechgang einlegen oder gar Nebelkerzen werfen, wenn's dann mal unangenehm wird. Offensichtlich ging – wie Peter Knechtli schreibt – auch Sibel Arslan bei seinen Anfragen zunächst auf Tauchstation und flüchtete sich schliesslich in Verharmlosungen.
 
Recht hat Frau Hauser allerdings, wenn sie in erster Linie die Findungskommission und Regierungsrat Isaac Reber in die Verantwortung für die missglückte Evaluation von Frau Arslan nimmt.


Edi Borer, Neuhausen D




"Kernaussagen absolut zutreffend"

Bedenke, dass in Basel ein Gastwirt, der einige Betreibungen erhalten hat, für 5 Jahre einem totalen Berufsverbot unterworfen wird. Er darf sich dann noch nicht mal mehr als Wirt für ein Migros-Restaurant, McDonald's oder Starbucks einstellen lassen, geschweige denn ein eigenes Restaurant mieten. Auch wenn ich der Ansicht bin, dass das Basler Gastgewerbegesetz gegen die Menschenrechte verstösst, hätte ich dennoch Vorbehalte gegen eine "kantonale Leiterin Straf- und Massnahmenvollzug", die offensichtlich in finanziellen Schwierigkeiten stecken könnte. Insofern sind die Kernaussagen im Artikel absolut zutreffend.


Peter Waldner, Basel




"Humane Ethik ist absolute Voraussetzung"

Wir Schweizer können wirklich stolz sein! Auf Sepp Blatter und die FIFA, auf unsere Wirtschaft (Beihilfe zur Kapitalflucht, Förderung der Geldwäscherei, Bereicherung durch nachrichtenlose Vermögen/Nazigold/Vermögen von Verdingkindern), auf unsere humanitäre Tradition (aktuell: Anzahl syrischer Flüchtlinge) und natürlich auch was die Integrität unserer Amtsträger anbelangt. Eine/r weisser bewestet als die/der andere.

Mit Argusaugen verfolgen wir die sexuellen Vorlieben unserer Exponenten – wir erinnern uns zum Beispiel an unseren Armeeschef, Roland Nef, an Stadtrat Geri Müller, an die beiden Zuger Kantonsräte Hegglin/Hürlimann – und fokussieren uns dabei durchaus auch auf die moralischen Aspekte, nicht nur in Beziehungsfragen, sondern selbstverständlich auch das Zahlungsverhalten des Einzelnen betreffend. Sexualverhalten, Zahlungsmoral, Herkunft, Geschlecht und Religionszugehörigkeit, sind in der Schweiz weit gewichtigere Kriterien zur Erlangung höherer Amtswürden denn fachliche sowie menschliche Qualifikationen und Kompetenzen.

Was die Schweiz auch noch ausmacht, ist der Umstand, dass jeder gegen jeden ohne jeglichen Rechtsgrund eine Betreibung einleiten lassen kann. Einfach so – auch nur aus Spass! Nun ist das per se natürlich schon ein absoluter Missstand, der übrigens eine über 100-jährige Tradition hat, von der jährlich rund zwei Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betroffen sind.

Dass Betreibungen – wohlbemerkt dem Zwangsvollstreckungsrecht unterstellt – nun neuerdings von Exekutivmitgliedern als Straftaten qualifiziert werden, unterstreicht meine These, dass bei der Auswahl unserer Exponenten die fachliche Qualifikation eine sehr untergeordnete Rolle zu spielen scheint. Umso mehr, als dass ich von einem Regierungsrat erwarte, dass er unter dem Begriff der Rechtsstaatlichkeit auch den Grundsatz der Gleichbehandlung versteht, der besagt, dass vor dem Gesetze alle gleich sind, unabhängig davon, aus welcher Familie sie stammen (Herkunft), wieviel Geld sie besitzen (Betreibungen/Zahlungsunfähigkeit) und wie berühmt sie sind.

Auch in Sachen Leadership habe ich als stimm- und wahlberechtigte Schweizerin meine Ansprüche an die Staatsverantwortlichen – die konsequente Anwendung einer humanen Ethik ist absolute Voraussetzung für die kompetente Ausübung eines Exekutivamtes. Ein Regierungsrat, der ohne vorab den Sachverhalt und die Umstände genau zu prüfen, grossartig Versprechungen abgibt, die er danach aufgrund völlig irrelevanter Gegebenheiten – wie in diesem Fall das Vorhandensein von ein paar privaten Betreibungseinträgen, die weder etwas zur Sache haben, noch strafrechtlich relevant sind – nicht hält und anstatt ob seines Missverhaltens selbst die Konsequenzen zu ziehen, feige den Schwächeren öffentlich an den Pranger stellt, erfüllt meines Erachtens weder die fachlichen noch die menschlichen Qualifikationskriterien, welche für eine souveräne und erfolgreiche Ausführung eines solchen Amtes notwendig sind.


Jacqueline Hauser, ehemalige Präsidentin FDP-Frauen BL und ehemalige Vize-Präsidentin FDP BL, Freienbach SZ



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Veranstaltungs-Hinweis

 

Ein zärtlicher Irrsinn

Nach achtjähriger Abwesenheit kehrt Avery Sutton mit seiner Verlobten Gillian zu seiner Familie zurück. Was von da an passiert, muss man gesehen haben.

Mit "37 Ansichtskarten" von Michael McKeever winkt den Zuschauerinnen und Zuschauern eine zauberhaft schwarze Komödie mit berührenden Momenten und angenehmer Unterhaltung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

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In einem Satz


Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).