© Foto by Michael Fritschi
Spitalfusion 2.0 in beiden Basel nimmt erste HürdeBasel, 24. Januar 2024Die Basler Kantonsregierung muss innert drei Monaten Stellung beziehen zur Frage, wie die Kooperation zwischen dem Universitätsspital Basel und dem Kantonsspital Baselland verbindlich geregelt werden könnte. Der Grosse Rat hat am Mittwoch einen entsprechenden Vorstoss stillschweigend überwiesen.
Idee in Baselland bestritten
2019 war eine Fusion der beiden öffentlichen Gesundheitsinstitutionen zu einer Universitätsspital Nordwest AG an der Urne gescheitert. Die Baselbieter Stimmbevölkerung sagte zwar Ja, doch in der Stadt war eine Mehrheit dagegen, darunter auch Eberhards SP.
Angst vor "weiter steigenden Gesundheitskosten"
Der neue Anlauf für eine verstärkte Spitalkooperation zieht "eine Spitalfusion 2.0" zwar in Betracht, lässt aber Raum für andere Lösungen. "Das Mindeste ist, dass die beiden Basel die anstehenden Investitionen koordinieren", liess sich Melanie Eberhard im November in einem Artikel der bz zitieren. Weiterführende Links: "Mittelfristig gesamtheitliche Planung" "Spitalfusion 2.0 in beiden Basel" als erster Schritt okay. Hingegen eine mittelfristige gesamtheitliche gemeinsame Planung und Koordination der öffentlichen Gesundheitsinstitutionen wie auch der Privatspitäler im Raum Basel-Stadt, Baselland, Aargau und Solothurn, zumindest diesseits des Juras, sollte machbar sein und schrittweise in Angriff genommen werden. Urs Erny, Pfeffingen |
www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.
Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.