Trotz Verordnung: Der Wohnschutz-Kampf geht weiterDer Wohnschutz im Kanton Basel-Stadt nimmt Gestalt an: Die Regierung beschloss heute Donnerstag die Verordnung zum revidierten Wohnraumfördergesetz. Den Links-Parteien SP und "Basta" gehen die Neuerungen viel zu wenig weit.Basel, 1. Juli 2021Die Verordnung ist die Konkretisierung des Wohnraumfördergesetzes, das durch die Stimmbevölkerung letzten November knapp angenommen wurde. Das Gesetz sieht vor, dass für die Sanierung, den Umbau oder Abbruch von bezahlbaren Wohnungen eine zusätzliche Bewilligungspflicht mit Mietzinskontrolle eingeführt werden soll. Mit der Verordnung, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten soll, sollten "vorzeitige Sanierungen und preistreibende Renovationen von bezahlbaren Wohnungen vom Tisch sein", schreibt die Regierung. Verstärkte Anreize zur Sanierung im bewohnten Zustand und ein Rückkehrrecht bei Sanierungen und Umbauten wirkten Massenkündigungen entgegen.
Die rot-grünliberale Regierung zeigt sich damit offensichtlich um einen Interessenausgleich zwischen Investoren, Hauseigentümern und Mietenden bemüht. Sie gibt heute auch bekannt, dass sie die mieterfreundliche Initiative "Ja zum echten Wohnschutz" ablehnt. Die Regierung bevorzuge es, "die jetzige Gesetzesgrundlage zeitnah in Kraft zu setzen und deren Wirkungen auf den Mietwohnungsmarkt abzuwarten, bevor weitere gesetzliche Änderungen und Verschärfungen in Erwägung gezogen werden".
Das Bewilligungsverfahren mit Mietzinskontrolle gelte zudem nicht für Sanierungen im bewohnten Zustand und nur für etwa 30 Prozent allen Mietwohnraumes. Mit der Abstimmung über die Initiative könne die Bevölkerung "das letzte Kapitel in der Geschichte schreiben, welche 2018 mit Aufnahme des Wohnschutzes in der Verfassung begonnen wurde". |
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