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Krisenfonds: Corona-Geld jetzt auch für freie KulturschaffendeBasel, 10. Februar 2021Zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden in der Corona-Krise bewilligte die Basler Regierung einen Betrag in Höhe von sechs Millionen Franken. Davon profitieren neben selbständigerwerbenden auch freischaffende Kulturschaffende mit häufig wechselnden Kurzzeitanstellungen, die bisher durch die Maschen der Hilfsmassnahmen fallen. Die Massnahme hat das Ziel, die Folgen der Arbeitslosigkeit im Kulturbereich abzumildern. Geplant ist die Ausrichtung von Taggeldern in Höhe von 98 Franken pro Tag. Beitragsberechtigt sind professionelle Kulturschaffende, die per 1. Februar 2021 in Basel-Stadt wohnhaft sind. Neben Selbständigerwerbenden sind auch die freischaffenden Unselbständigen erfasst. Das sind beispielsweise Technikerinnen oder Kulturvermittler auf Abruf, oder freie Schauspielerinnen und Schauspieler, die jeweils projektbezogen bei Theatern angestellt werden. Die Taggeldleistung erfolgt ergänzend zu allen übrigen Einkommen oder Ersatzeinkommen. Abgezogen werden somit Corona-Erwerbsersatz, Kurzarbeitsentschädigungen und Einkünfte aus noch bestehenden Engagements. Zur Existenzsicherung von Familien wird ein Freibetrag von monatlich 1'250 Franken pro unterhaltspflichtigem und im gleichen Haushalt lebendem Kind gewährt, sofern dies für dessen Existenzsicherung notwendig ist. |
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