Drei Clubs und Bars foutierten sich um Lachgas-Verbot
Basel, 30. Januar 2023
Obschon die Abgabe von Lachgas zur Inhalation durch Menschen verboten ist, wird die Droge von Bars und Clubs in Basel weiterhin an Kunden abgegeben. Dies ergab eine amtliche Razzia am Freitagabend in Basel.
In zwei der drei Ende 2021 beanstandeten Betrieben wurden die verfügten Abgabeverbote von Lachgas-Ballons nicht eingehalten. Darüber hinaus wurde eine damals nicht kontrollierte Bar im Rahmen der Kontrollrunde von Freitag ebenfalls wegen Lachgasabgabe beanstandet.
Grosse Mengen beschlagnahmt
Das Gesundheitsdepartement beschlagnahmte 21 Industrielachgas-Flaschen und rund 40 kleinere Druckgaspackungen mit 1-L-Inhal. Sichergestellt wurden auch zehn weitere, leere Industriegas-Flaschen. Die beanstandeten Lokale wurden an die Staatsanwaltschaft verzeigt. Grund: Verstoss gegen das Chemikaliengesetz.
Die Kontrolle fand unter Federführung des Kantonalen Laboratoriums statt. Die Kantonspolizei begleitete die Kontrollgänge ebenso wie das Gastgewerbeinspektorat und die Schwarzarbeitsbekämpfung des Amts für Wirtschaft und Arbeit.
Kanton verlangt gesetzliche Sonderregelung
Mit der erneuten Kontrolle bringe das Gesundheitsdepartement zum Ausdruck, dass ein Handeln gegen eine Zweckentfremdung von Lachgas – die Abgabe von Lachgasballons – geboten ist, heisst es in einer Medienmitteilung. Aufgrund der schwierigen juristischen Lage in der Schweiz sei ein Vorgehen gegen Akteure in der Lieferkette jedoch "deutlich erschwert". Deshalb sei das Gesundheitsdepartement weiterhin der Meinung, dass eine Spezialregelung im Bundesrecht notwendig ist.
"Ein marginales Phänomen"
Dies ist die Stellungnahme des Bundesrates vom 17.Februar 2021 zur einer Interpellation aus dem Nationalrat:
"Lachgas (Distickstoffmonoxid) ist ein Gas, das vor allem zu Narkosezwecken eingesetzt wird. Es ist dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) nicht unterstellt und wird in der Partyszene gelegentlich als euphorisierende Droge inhaliert. Für gewerbliche Zwecke ist es in der Schweiz erhältlich, z.B. als Treibgas für Rahmbläser oder Milchschäumer, es darf aber nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Der durch Lachgas erzeugte Rauschzustand hält nur wenige Minuten an, kann aber bei höherer Dosierung zu Bewusstlosigkeit und damit zu einer erhöhten Sturzgefahr führen. Starke Überdosierungen können tödliche Folgen haben.
Der Konsum von Lachgas als Partydroge ist in der Schweiz ein marginales Phänomen. Nach Angaben von Tox info Suisse gab es 2020 vier Anfragen zu Lachgasexpositionen, gleich viele wie im Jahr 2019. Auch gemäss Notfallstationen kommt es nur selten zu gesundheitlichen Problemen infolge Lachgasmissbrauchs. So hatte die Notfallstation Basel im Jahr 2020 keine Fälle zu Lachgas, 2019 gab es drei Fälle.
In der Suchtberatung spielt Lachgas ebenfalls nur eine untergeordnete Rolle: von den 8717 im Jahr 2019 dokumentierten Behandlungsanfragen wurde Lachgas lediglich in zwei Fällen als problematische Substanz erwähnt. Auch szenennahe Suchtinstitutionen stellen keinen erhöhten Lachgaskonsum fest.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es in der Schweiz keine Hinweise auf einen erhöhten Lachgaskonsum bzw. eine Zunahme darauf zurückführender gesundheitlicher Probleme gibt. Der Bundesrat sieht deshalb zu den im Rahmen der Nationalen Suchtstrategie umgesetzten suchtformübergreifenden Massnahmen keine zusätzlichen Aktivitäten zur Prävention von Lachgaskonsum vor."
Dieter M. Troxler, Rünenberg
"Schweizerische Schlaumeier-Gesetzgebung"
Das ist wieder mal eine typisch schweizerische Schlaumeier-Gesetzgebung, von deren Sorte es noch andere gibt. Mit Lachgas darf offiziell gehandelt werden, nur darf diese Droge nicht verkauft werden. Wofür nur verkaufen solche einschlägige Clubs dieses Gas, wenn nicht verbotenerweise an ihre Besucher und das bestimmt nicht zu medizinischen Zwecken? Da kann doch mit der Gesetzgebung etwas nicht stimmen. Ein anderes Beispiel ist der legale Verkauf von Waffen in der Schweiz, nur darf man damit niemanden totschiessen. Wenn es nicht zum Heulen wäre müsste man lachen.
Bruno Heuberger, Oberwil