Zigarettenpapierdünnes Nein zur Raucher-InitiativeBasel, 27. November 2011Basel-Stadt bleibt bei der restriktiven Nichtraucher-Regelung in den Bars und Beizen: Mit einem hauchdünnen 50,2 Prozent-Nein wurde die Raucher-Initiative der Wirte "Ja zum Nichtraucherschutz" abgelehnt. Den Ausschlag gab eine Differenz von 212 Stimmen. Hier die vorläufigen Ergebnisse: Das Basler Bau- und Verkehrsdepartement hält in einer Medienmitteilung fest, dass das Rauchen in Basler Restaurant auch künftig untersagt sei. Es erachtet die sogenannte "Fümoar-Lösung" als nicht gesetzeskonform. Gastwirtschaftsbetriebe, die sich nicht an das Rauchverbot halten, werden wie Ende Juni angekündigt, "kostenpflichtig verwarnt". Das betreffe nun auch Lokale, die kleiner als 80 Quadratmeter sind, bei denen der heutige Volksentscheid abgewartet worden ist.Unbediente Raucherräume (Fumoirs) sind indes weiterhin zulässig, wenn sie abgetrennt, besonders gekennzeichnet und mit einer eigenen Lüftung versehen sind und höchstens einen Drittel der Fläche der gesamten Ausschankfläche betragen. ![]() "Basler Lösung jetzt umsetzen" Nun hat sich das Volk zum zweiten Mal für die "Basler-Lösung" ausgesprochen. Diese gilt es jetzt zu akzeptieren und auch dem entsprechend umzusetzen! Dominique König-Lüdin, Basel "Welches ist das nächste Verbot"? Welches VERBOT kommt als nächstes dran? VORSCHLAG: Das nächste Verbot steht bereits in den Starlöchern, nämlich das "Paffen" im Freien subito auch zu verbieten…!!!! Egidio Cattola, Riehen "Nun werden wir sie wieder hören ..." Es darf weiter gepafft werden – draussen! Schluss mit der "Fümoar"-Lösung – oder eben auch nicht. Die ganze Geschichte dürfte in den kommenden Monaten den einen oder anderen Richter beschäftigen.
Nun werden wir sie inskünftig wieder hören: Jene die in den "Beizen des Widerstands" über jene 55.77 Prozent herziehen werden, die sich an der Ausmarchung schon gar nicht beteiligt haben, aus welchen Gründen auch immer. Nichtraucherschutz in Ehren. Stellt sich nur die Frage nach der Verhältnismässigkeit dieses Unsinns. Nein, nicht der Schutz vor den Auswirkungen des Passivrauchens ist der Unsinn. Es stellt sich einfach die Frage, ob im Falle eines minim lockereren Handlings dieses grundsätzlich berechtigten Anliegens der Gesundheitsschutz wirklich spürbar verbessert wird. Es darf bezweifelt werden. Denn der Anteil von Restaurationsbetrieben, die im Falle der Bundesregelung eine Ausnahmebewilligung erhalten hätten, hält sich in engen Grenzen. Markus Christen-Buri, Basel |
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