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© Foto by Thomas Gubler, OnlineReports.ch


Stadt zieht den Cheddite-Entscheid ans Bundesgericht weiter

Über das Schicksal des Verwaltungs- und Wohngebäudes der ehemaligen Liestaler Sprengstofffabrik Cheddite entscheidet das Bundesgericht: Die Stadt Liestal hat gegen das vom Kantonsgericht verhängte Abrissverbot Beschwerde in Lausanne erhoben.
Liestal, 17. Februar 2023

Vermutet hat man es längst, doch jetzt ist es offiziell. Die Stadt Liestal zieht den Entscheid des Baselbieter Kantonsgerichts, wonach das Verwaltungs- und Wohngebäude der ehemaligen Sprengstofffabrik Cheddite im Heidenloch als schützenswert zu gelten hat und deshalb nicht abgerissen werden darf, ans Bundesgericht weiter.

 

Dies bestätigte heute Freitagabend der Liestaler Stadtpräsident Daniel Spinnler gegenüber OnlineReports. Die Stadt Liestal, aber auch die Eigentümer des entsprechenden Areals, hätten Beschwerde in Lausanne erhoben. Das Schicksal des entsprechenden Areals im Heidenloch bleibt damit weiterhin in der Schwebe.

Kantonsgericht verbot Überbauung


Anfang November letzten Jahres hatte das Kantonsgericht entschieden, dass das Cheddite-Gelände weiterhin nicht überbaut werden kann. Das Verwaltungs- und Wohngebäude der ehemaligen Fabrik wurde auf Beschwerde des Heimatschutzes hin als schützenswert eingestuft und dessen Abbruch dadurch verhindert.

Den Quartierplan der Stadt Liestal für vier Wohnblöcke hatte das Gericht damit aufgehoben. Die Überbauung des Areals auf Liestaler Seite – die sechs Wohnblöcke im Lausner Teil sind längst bewohnt – wurde damit auf unabsehbare Zeit hinaus blockiert. Eine schier unendliche Geschichte schien ihren Fortgang zu nehmen.


Ermessensentscheid gegen Ermessensentscheid

Die Stadt Liestal und die Areal-Eigentümer akzeptieren nun aber den Entscheid des Kantonsgerichts nicht. Die Stadt hatte in einem Ermessensentscheid über den Quartierplan dem verdichteten Bauen den Vorzug vor dem Erhalt des Gebäudes gegeben.

Eigentlich hätte das Kantonsgericht nicht die Kompetenz gehabt, diesen Ermessensentscheid durch einen eigenen Ermessensentscheid zu ersetzen. Stattdessen konstruierte es eine (von ihm überprüfbare) Rechtsfrage, indem es erklärte, es gehe eben auch um einen Schutz des gesamten Gebäude-Ensembles auf dem entsprechenden Areal.


Verletzung der Gemeindeautonomie

Das geschah indessen, so Stadtpräsident Daniel Spinnler, erst vor Ort, beziehungsweise im Laufe der Gerichtsverhandlung, "sodass wir uns vorher nie zur Ensemble-Frage äussern konnten". Würde das Bundesgericht diese Argumentation stützen, dann wäre der Stadt das rechtliche Gehör verweigert worden.

Weiter rügt die Stadt in ihrer Beschwerde, dass sich der Kanton mit diesem Entscheid ungerechtfertigt in die Planungshoheit der Kommune einmische und damit die Gemeindeautonomie verletze.

Villa droht Zerfall

Mit dem vom Kantonsgericht verhängten Abrissverbot stellt sich mittlerweile aber noch ein anderes Problem: Das Verwaltungs- und Wohngebäude ist nämlich zunehmend von Zerfall und Vandalismus bedroht, wie die "BZ" kürzlich berichtete. Und dieses ist mit dem Urteil des Kantonsgerichts in keiner Weise gelöst. Im Gegenteil: Auf die Frage des Stadtpräsidenten an die Gerichtspräsidentin beim Augenschein vor Ort, wer denn nun für den Erhalt des Gebäudes zuständig sei, ist das Kantonsgericht in der Verhandlung nicht eingegangen.

In der Region stehen mit der teilabgebrochenen Tschudy-Villa in Sissach und dem ehemaligen Restaurant "La Torre" auf dem Bruderholz in Basel weitere verwaiste Liegenschaften, die staatlich geschützt vor sich hin modern.




Weiterführende Links:
- Bruderholz-Liegenschaft "La Torre" unter Denkmalschutz
- Appellationsgericht bestätigt Schutz für das "Torre"
- "La Torre"-Besitzer vor Bundesgericht ohne Chance
- "La Torre": Regierung stellt Besitzer vor ein Ultimatum


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"Bais steht vor Gewissens-Entscheid"

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Im Titel des Newsletter-Textes vom 18. April 2024.
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Auch Nomen sind Glückssache.

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Die BaZ bezieht sich in einem Artikel über die Zerwürfnisse in der Baselbieter SVP auf OnlineReports.

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Der Sonntagsblick zitiert OnlineReports in einer grossen Recherche über die Baselbieter SVP-Politikerin Sarah Regez.

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