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![]() Stadt zieht den Cheddite-Entscheid ans Bundesgericht weiterÜber das Schicksal des Verwaltungs- und Wohngebäudes der ehemaligen Liestaler Sprengstofffabrik Cheddite entscheidet das Bundesgericht: Die Stadt Liestal hat gegen das vom Kantonsgericht verhängte Abrissverbot Beschwerde in Lausanne erhoben.Liestal, 17. Februar 2023Vermutet hat man es längst, doch jetzt ist es offiziell. Die Stadt Liestal zieht den Entscheid des Baselbieter Kantonsgerichts, wonach das Verwaltungs- und Wohngebäude der ehemaligen Sprengstofffabrik Cheddite im Heidenloch als schützenswert zu gelten hat und deshalb nicht abgerissen werden darf, ans Bundesgericht weiter.
Dies bestätigte heute Freitagabend der Liestaler Stadtpräsident Daniel Spinnler gegenüber OnlineReports. Die Stadt Liestal, aber auch die Eigentümer des entsprechenden Areals, hätten Beschwerde in Lausanne erhoben. Das Schicksal des entsprechenden Areals im Heidenloch bleibt damit weiterhin in der Schwebe. Weiterführende Links: |
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