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Herzog: Bund soll grosse Stromfirmen an die Leine nehmen

Basel/Bern, 30. September 2022

Wie aus heiterem Himmel wird der politischen Schweiz bewusst, dass nicht nur Grossbanken systemkritisch sind, sondern auch Unternehmen aus der Elektrizitätswirtschaft, wie der jüngste Vier Milliarden-Vorschuss des Bundes an die Axpo zeigt. Die Basler SP-Ständerätin Eva Herzog hat soeben eine Motion eingereicht, deren Ziel es ist, die volkswirtschaftlichen Risiken von systemkritischen Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft zu reduzieren.

Sowohl die Transparenz als auch der Handlungsspielraum des Bundes gegenüber diesen Unternehmen sei "ungenügend", begründet sie ihren Vorstoss. Zu diesem Schluss kommt die Ständerätin aufgrund der parlamentarischen Debatte um das bis Ende 2026 befristete "Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft".

Schutz durch gesetzgeberische Schritte

Damit rechtzeitig eine wirksame Folgegesetzgebung bereit steht, müssen die Vorbereitungen jetzt beginnen. Analog zu den Anpassungen des Bankgesetzes im Nachgang zur globalen Finanzkrise von 2007 und 2008 mit den "erzwungenen Rettungsmassnahmen für Grossbanken" drängten sich aufgrund der Erfahrungen der letzten Monate im Strombereich "vergleichbare gesetzgeberische Schritte" auf. So soll die Transparenz der betroffenen Unternehmen verbessert werden. Ebenso sei finanzielle Nothilfe durch den Bund zu vermeiden.

Ziel des Vorstosses sei es, "dass es gar nicht mehr so weit kommt, dass am Schluss der Bund und ebenso nicht an diesen Unternehmen beteiligte Kantone für allfällige Ausfälle aufkommen müssen", Wie Herzogs persönlicher Mitarbeiter Hannes Hui schreibt. Die Motion wurde von Mitgliedern aus allen im Ständerat vertretenen Parteien unterschrieben.



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"Politiker sind keine guten Unternehmer"

Dass der der "Handlungsspielraum des Bundes gegenüber diesen Unternehmen  ungenügend" sei, unterstellt, dass die Politik – ja sogar der Bund – einen Handlungsspielraum hat. Soll also heissen, dass "systemrelevante" Betriebe irgendwie "staatlich" sein sollen, aber doch privatwirtschaftlich. Irgendwie halt.

 

Verräterisch ist dann der Satz: "…dass es gar nicht mehr so weit kommt, dass am Schluss der Bund und ebenso nicht an diesen Unternehmen beteiligte Kantone für allfällige Ausfälle aufkommen müssen". Also alle anderen Eigentümer der Unternehmen, nur nicht, wenn es Kantone sind?   

 

Ich finde es ganz gut, wenn der Staat systemrelevante Betriebe über Darlehen (!) oder Bürgschaften unterstützt, wenn davon auszugehen ist, dass sich diese Unternehmen wieder erholen, wenn die besonderen, externen (!) Umstände sich wieder geändert haben. Natürlich ist das ein Risiko, aber ein vertretbares. Bei der Swissair war der Bund offensichtlich zum Schluss gekommen, dass das Darlehen nicht vertretbar war – das Resultat kennen wir; bei der UBS war es anders, bestand das Risiko doch eigentlich vorwiegend aus gesetzlichen Bewertungsvorschriften von Guthaben, nicht deren tatsächlichem Verlustrisiko.

 

Ich bin alt genug um mich noch gut an die vielen Staatsbetriebe zu erinnern, die alle laufend über Steuergelder subventioniert werden mussten. Staat respektive Politiker sind definitiv keine guten Unternehmer. Mag sein, dass man gelegentlich mit der jetzigen Politik der Unterstützung von systemrelevanten Betrieben das Risiko eines Ende mit Schrecken eingeht, aber Staatbetriebe sind – in meiner Erinnerung – stets ein (finanzieller) Schrecken ohne Ende.


Peter Waldner, Basel



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