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Ein ganz gewöhnlicher Einschleichdieb vor StrafgerichtWas geschieht eigentlich mit einem rumänischen Einschleichdieb, wenn ihn die Polizei in Bottmingen erwischt? OnlineReports verfolgte vor Strafgericht einen Fall, den kein anderes Medium interessiert.Bottmingen/Muttenz, 8. Dezember 2022Im Bottminger Dorfkern kennen sich die Leute noch, und sie sprechen miteinander. So erfuhren drei Nachbars-Familien voneinander, dass sich am Nachmittag des 26. August Einschleichdiebe in ihren unverschlossenen Häusern an der Ruchholzstrasse und der Weichselmattstrasse zu schaffen gemacht hatten. Innerhalb von anderthalb Stunden suchten die Unbekannten die drei Tatorte auf. In zwei Fällen machten sie Beute. Weiterführende Links: "Verbindung des Strafmasses mit Höhe der Beute" Ein interessanter Artikel, in dem aber auch etwas aufscheint, das mich schon seit einiger Zeit beschäftigt: Die Verbindung des Strafmasses mit der Höhe der Beute. Nun gut – in dem Fall sind 11 Monate nicht schlecht; aber es ist ein Wiederholungstäter.
Wäre aber die Strafe nicht viel höher ausgefallen, wenn der Dieb das "Glück" gehabt hätte, eine Beute zu finden, die 100 Mal höher gewesen wäre? Ich habe oft den Eindruck, dass unsere Justiz weniger die Tat (das Verbrechen an sich) beurteilt, sondern dessen Erfolg.
Dass der "Sheriff" samt seiner Beute einfach freigelassen worden war, ist übrigens keine "Panne", sondern unendliche Naivität. Peter Waldner, Basel |
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