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Grosszügige Betriebszeiten für "Steinen"-Beizen

Basel, 9. Mai 2006

Im Streit um die Betriebszeiten der Boulevard-Restaurants und -Bars in der Steinenvorstadt hat sich das Basler Baudepartement für eine grosszügige Lösung entschieden: Unter der Woche soll auf der Allmend bis morgens 1 Uhr, am Freitag und Samstag bis 2 Uhr gewirtet werden können. Musikbetrieb bleibt aber auch künftig verboten.

Damit beschloss die Departementsleitung bedeutend liberaler, als dies anfang April in einem Brief der Allmendverwaltung den betroffenen Restaurant- und Barbetreibern angekündigt worden war. Für die missverständliche Form dieser Kommunikation hat sich das Baudepartement bereits entschuldigt.

Das Baudepartement hat bei seinem Entscheid - so heisst es in einem heute Dienstag veröffentlichten Communiqué - "die Kriterien einer lebendigen Stadt mit Zentrumsfunktion in den Vordergrund gerückt". Besonders die Steinenvorstadt, die seinerzeit als verkehrsfreier Boulevard konzipiert und gebaut worden sei und sich seit Jahren als beliebter Treffpunkt etabliert habe, "soll in dieser Funktion nicht geschwächt werden". Andererseits soll mit einer minimalen Regelung auf Reklamationen der Anwohnerschaft reagiert werden: Musikbetrieb soll auch in Zukunft nicht möglich sein.

Die Boulevard-Betreiber erhalten in diesen Tagen einen Entwurf für eine neue Verfügung über die neuen Betriebszeiten der Allmendverwaltung. Diese jetzt getroffene Regelung lehnt sich an die generellen Öffnungszeiten des Gastgewerbegesetzes an, die sonst allerdings nur für geschlossene Lokale gelten.

Weil sich das Problem der Öffnungszeiten von Boulevard-Restaurants auch an anderen Stellen der Stadt stellt - und dort in der Regel grössere Wohnanteile vorhanden sind -, hat das Baudepartement eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die für das ganze Gebiet der Innenstadt die zulässigen Öffnungszeiten festlegen soll. Die Arbeitsgruppe soll dabei nicht nur die bestehende Gerichtspraxis, sondern auch Regelungen und Erfahrungen aus anderen Städten im In- und Ausland berücksichtigen.

Festhalten will die Allmendverwaltung an den neuen Vorschriften über die vermieteten Allmendflächen. Um die Zugänglichkeit der Steinenvorstadt für Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und Sanität zu gewährleisten, muss ein Korridor von 4.50 Metern zwischen den durch die Boulevard-Restaurants und –Bars belegten Flächen offen bleiben. Dies ist aufgrund der heutigen Grösse der vermieteten Allmendflächen nicht gegeben, weshalb diese um rund fünf Prozent verkleinert werden müssen.

Der für liberale Öffnungszeiten eintretende Verein "Kulturstadt Jetzt" begrüsst die Abschwächung der eingeschränkten Boulevard-Öffnungszeiten in der Steinenvorstadt. Allerdings sei es "übertrieben, mit dem Hinausschieben um eine bzw. zwei Stunden von einer 'grosszügigen' Lösung zu sprechen". Dabei habe der durch Medienberichte erzeugte öffentliche Druck offenbar eine entscheidende Rolle gespielt und zu einem schnellen Entscheid geführt. Nach wie vor sei "unklar, auf welcher Rechtsgrundlage sowohl der frühere wie der heutige Entscheid beruhen und welche gesetzlichen Regelungen in diesem Zusammenhang überhaupt zur Anwendung kommen". Offen bleibe auch, weshalb überhaupt Einschränkungen der Boulevard-Gastronomie verfügt werden. Über Zahl und Berechtigung allfälliger Lärmklagen schweige sich das Baudepartement aus.



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