Die mobilen Impfequipen sollen möglichst viele Bewohnende vor Ort impfen. Dafür müssen die Vorbereitungsarbeiten in den Häusern abgeschlossen sein. Dies bedeutet, dass die Information sämtlicher Bewohnenden über die Impfung und die Dokumentation der Zustimmung vorgängig sorgfältig vorgenommen werden müssen. Dies kann Gespräche mit Hausärztinnen und Hausärzten, Angehörigen oder Beiständen notwendig machen.
Das Gesundheitsdepartement liess den Pflegeheimen die nötigen Informationen und Unterlagen zukommen und teilte ihnen mit, dass sie sich melden können, sobald in ihrer Institution die Einverständnis-Erklärungen vorliegen. Diese Erklärung muss von jeder Bewohnerin und jedem Bewohner, die sich impfen lassen möchten, vorliegen. Möglich ist auch das Einverständnis der gesetzlichen Vertretungsperson wie dem Beistand oder von Angehörigen.