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Parteispenden und Mitgliederbeiträge künftig abzugsfähigBasel, 17. Mai 2011Spenden an Parteien von Natürlichen Personen, Parteimitglieds-Beiträge und die Mandatssteuern von kantonalen und eidgenössischen Parlamentariern sollen im Kanton Basel-Stadt künftig vom Einkommen abgezogen werden können. Gleichzeitig will die Basler Steuerverwaltung aber ihre jahrzehntelange Praxis aufgeben, wonach Entschädigungen an Parlamentarierinnen und Parlamentarier für ihre Tätigkeit in einer kantonalen oder kommunalen Legislativbehörde als steuerfrei angesehen werden. Grund sei das Rechtsgleichheitsgebot und die Unvereinbarkeit mit dem Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes. |
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