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Von Kiste erschlagen: Freispruch für Staplerfahrer

Das Basler Appellationsgericht rollte einen tragischen Unfall beim Aufbau eines Messestandes im März 2009 nochmals auf. Eine schwere Kiste fiel herunter und erschlug einen Arbeiter. Der fahrlässigen Tötung angeklagt war ein heute 44-jähriger Italiener.
Basel, 28. April 2015

Der Beschuldigte hatte als Staplerfahrer eine rund 700 Kilogramm schwere Kiste mit Pavatex-Platten in den ersten Stock eines im Rohbau befindlichen Messestandes gehievt. Nach dieser Aktion gingen die Standbauer in die Mittagspause. Um etwa 14.15 Uhr begannen zwei andere Arbeiter mit dem Öffnen der Kiste, indem sie die Vorderwand abschraubten und sie auf die Kiste legten. Da die Holzplatten innen nicht horizontal sondern schräg aufrecht standen, wurde das Gewicht auf die Rückseite gedrückt.
 
Unter der Rückseitenwand fehlten vier von 18 Klötzchen, auf denen die Kiste stand und dazu dienten, dass sie mit einem Gabelstapler verschoben werden kann. Dies führte dazu, dass die Kiste kippte und herunter fiel. Ein Arbeiter wurde dabei getroffen und starb noch auf der Unfallstelle infolge eines stumpfen Rumpftraumas.
 
Gefahr muss gesucht werden
 
Das Strafgericht, das den Angeklagten zu 90 Tagessätze à 30 Franken bedingt verurteilt hatte, stützte in seinem erstinstanzlichen Urteil den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Diese geht davon aus, dass der Staplerfahrer für die Lastensicherheit verantwortlich sei. Der Beschuldigte hätte den Abstellort als ungeeignet taxieren müssen und die fehlenden Klötzchen bemerken müssen, meinte Staatsanwalt Tomislav Hazler in seinem Plädoyer. "Die Gefahr muss gesucht werden."
 
Verteidiger Costantino Testa nahm in seinem Plädoyer Staatsanwaltschaft und Strafgericht regelrecht auseinander. Zum einen kritisierte er den konstruierten Zusammenhang zwischen dem Heraufhieven und dem Herunterfallen. Dazwischen lagen rund drei Stunden. Zum anderen war sein Mandant beim Öffnen und Entladen der Kiste gar nicht dabei. Zudem sei der Angeklagte nicht Bauführer gewesen. Testa bewies dies mit der Tatsache, dass sein Mandant gleich viel verdiente wie die anderen Arbeiter.
 
Der Sicherheitsverantwortliche wäre schuld
 
Zentraler Punkt ist aber die Tatsache, dass es einen Sicherheits-Verantwortlichen gab, der rund 45 Minuten vor dem tragischen Zwischenfall einen Rundgang gemacht hatte. "Die Verantwortung liegt bei der Person, welche die Verantwortung für die Sicherheit hat", erklärte der Anwalt und fragte in die Runde: "Warum wurde nichts gegen ihn unternommen?" Eine Frage, die stechend im weiten Saal des Appellgerichtes stehenblieb. "Er wäre schuld", beendete Testa sein Plädoyer.
 
Das höchste Basler Gericht unter dem Vorsitz von Christian Hoenen (SP) folgte dem Verteidiger und sprach den Angeklagten vollständig frei. Hoenen machte mit Staatsanwaltschaft und Strafgericht bei der Urteilsbegründung dort weiter, wo der Anwalt aufgehört hat: "Die wesentliche Sorgfaltsverletzung wurde im Strafbefehl gar nicht geschildert", mahnte er die Staatsanwaltschaft.
 
Strafbefehl "bedenklich"
 
So richtig klar wurde wirklich nicht ausgeführt, weshalb ausgerechnet der Staplerfahrer am Unfall schuld sein soll. Dass das Urteil des Strafgerichtes auf einem Strafbefehl beruhte, nannte Hoenen "bedenklich". Der Strafbefehl sei das falsche Instrument gewesen. Zudem hätte man dem Angeklagten diesen übersetzen müssen.
 
Dem Staplerfahrer könne nicht vorgeworfen werden, dass er die fehlenden Klötzchen nicht gesehen habe, entgegnete der Gerichtspräsident und nahm auch noch den Experten der Staatsanwaltschaft auseinander: "Wenn nicht einmal ein Sachverständiger genau sagen kann, weshalb, dann kann man nicht den Angeklagten dafür haftbar machen."
 
Dem beschuldigen Arbeiter fiel sichtlich ein Stein vom Herzen. Mit seinem Freispruch kann er nun nicht mehr für Entschädigungen zur Kasse gebeten werden. Diese hätten seinen finanziellen und persönlichen Ruin bedeutet.



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