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Regierung will 12,7 Millionen für gebeutelte Unternehmen

Liestal, 17. November 2020

Zur Unterstützung von Unternehmen, die durch die Corona-Massnahmen wirtschaftlich besonders betroffen werden, will die Baselbieter Regierung 12,7 Millionen Franken für Bürgschaften und À-fonds-perdu-Beiträge ausgeben. Dies beantragt die Exekutive dem Landrat.

Bürgschaften im Vordergrund
 

Im Gegensatz zur Soforthilfe im Frühling soll die Unterstützung jetzt primär durch Bürgschaften erfolgen: Die Banken sollen den Unternehmen, welche die Anspruchs-Voraussetzungen erfüllen, Kredite gewähren. Für diese Kredite bürgt der Kanton zu 80 Prozent.
 

Zusätzlich zur Kreditgarantie erhalten die Unternehmen, welche die Kriterien erfüllen, einen À-fonds-perdu-Beitrag. Dieser Betrag beträgt im Einzelfall 20 Prozent des durch die Banken bewilligten Kredits, maximal jedoch 20'000 Franken.


Härtefall bei Umsatz-Minus ab 40 Prozent


Entsprechend der Bundesregelung definiert das Baselbiet den Härtefall bei einer Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent des Durchschnitts der Jahre 2018 und 2019.


Mit der Härtefallhilfe sollen die Unternehmen bei der Deckung der anlaufenden Fixkosten unterstützt werden, während die Lohnkosten durch die Kurzarbeits-Entschädigung und EO-Beiträge gedeckt sind.

Keine Strukturerhaltung


Im Gegensatz aber zu den breit gestreuten Soforthilfen während des Lockdowns im Frühjahr gehe es jetzt darum, "gezielt diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die von Covid-19 noch immer stark betroffen sind", schreibt die Regierung. Die Unterstützung soll nicht strukturerhaltend sein. Unterstützt würden nur Unternehmen, "die vor der Krise profitabel oder überlebensfähig waren".

Laut dem aktuellen Entwurf der Covid-19-Härtefallverordnung beteiligt sich der Bund mit 6,2 Millionen Franken.

SP sieht Verbesserungs-Potential


Die SP begrüsst die Massanhmen, sieht aber "VerbesserungsPotential". Der Kanton Baselland tue gut daran, "eine allfällige Erhöhung der Bundesmittel dynamisch in die Vorlage zu übernehmen" oder von sich aus die Unterstützungs-Leistungen einseitig zu erhöhen. Ausserdem seien die À-fonds-perdu-Beiträge "nur halb so hoch angesetzt, wie das vom Bund aus maximal vorgesehen ist". Mit der zusätzlichen Kopplung der Unterstützung an die Kredite werde die Schwelle für Unterstützungs-Leistungen unnötig erhöht.
 

Die SP bedauert, dass das kantonale Massnahmenpaket nicht umfangreicher ausgefallen ist. So sei der Kulturbereich noch nicht kantonal geregelt. Ebenfalls sei die vom Landrat durch ein überwiesenes Postulat bereits geforderte Aufstockung des Corona-Erwebsersatzes für prekär Verdienende noch nicht berücksichtigt.



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