© Foto by Peter Knechtli, OnlineReports.ch
![]() Förderung: Immer mehr Kinder verstehen nur "Bahnhof"Wenn Kleinkinder keinen Zugang zur deutschen Sprache finden und die Gemeinden dagegen nichts unternehmen können: Darum will die Baselbieter Regierung jetzt ein Fördergesetz auf den Weg bringen.Liestal, 7. Februar 2022Die Lage ist zumindest Besorgnis erregend: Baselbieter Kinder sprechen nicht nur immer schlechter deutsch – sie verstehen auch unsere Muttersprache immer schlechter. Um diesem Zustand entgegenzuwirken, bereitete die Regierung jetzt eine gesetzliche Grundlage vor.
• Gemeinden können Eltern, deren Kinder Sprachförderbedarf haben, dazu auffordern, ihr Kind in ein Sprachförderangebot zu schicken. In diesem Fall muss mindestens ein kostenloses minimales Angebot zur Verfügung stehen.
• Eltern, deren Kind bereits über einen gewissen Grundwortschatz verfügt, können ihr Kind in ein freiwilliges Sprachförderangebot schicken. Die Mitfinanzierung des freiwilligen Angebots durch die Gemeinden liegt in deren Ermessen.
Die frühe Sprachförderung richtet sich an Kleinkinder unmittelbar vor dem Kindergarten, also in der Regel an Drei- und Vierjährige. Diese Sprachförderung soll mindestens ein Jahr dauern und nicht als Schulunterricht, sondern "intuitiv aufgebaut" sein.
Das Gesetz sieht vor, dass auf kantonaler Ebene eine Koordinationsstelle geschaffen wird, die den Sprachfortschritt periodisch erhebt und Gemeinden wie Erziehungsberechtigte über die Ergebnisse informiert. |
www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.
Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.