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Basler Regierung will Gewinnsteuern weiter senken

Basel, 28. September 2011

Die Basler Regierung will den maximalen Gewinnsteuersatz auf 18 Prozent senken. Dafür legt sie dem Grossen Rat eine Gesetzesrevision vor. Die weitere Senkung der Steuerbelastung bei den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften erfolgt, nachdem das Kantonsparlament schon Teilreduktionen bis ins Steuerjahr 2013 auf 20 Prozent beschlossen hat. Diese Steuersenkung soll nun bis 2017 mit einem halben Prozentpunkt jährlich fortgesetzt werden.

 

Pro halben Prozentpunkt Steuersatzreduktion resultieren für den Kanton Mindereinnahmen von jeweils 12 Millionen Franken. Somit hat die Gesetzrevision nach erfolgter Umsetzung 2017 Steuerausfälle von weiteren rund 48 Millionen Franken pro Jahr zur Folge.

Die Regierung will damit "die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Basel-Stadt erhalten und weiter stärken". Rund 30 Prozent seiner Steuereinnahmen generiert Basel-Stadt aus den Unternehmen. Mit der Senkung auf 18 Prozent bewege sich der Stadtkanton voom obren Bereich ins Mittelfeld auf die gleiche Höhe wie Baselland und Zürich. Die Unternehmenssteuern sinken damit von ursprünglichen 24.5 Prozent im 2007 auf 18 Prozent im Jahre 2017. Innert zehn Jahren werden somit die Gewinnsteuern für Unternehmen um 6,5 Prozentpunkte oder um 27 Prozentpunkte gesenkt, deutscht die Regierung ihren Schritt aus. Damit setzt sie gleichzeitig die vor einem Jahr mit den Präsidenten der Wirtschaftsverbände unterzeichnete Absichtserklärung um.

Erstaunlich ist der Zeitpunkt, zu dem die Regierung die Steuersenkung vorschlägt: Seit den Sommermonaten verdüstern sich die Wirtschaftsprognosen für die Schweiz und die Pharmaindustrie als Leitbranche unserer Region gehört ebenfalls zu den von den negativen Auswirkungen des überbewerteten Frankens betroffenen Branchen. Die Regierung sei sich denn "auch bewusst, dass der finanzpolitische Handlungsspielraum für diese Senkung nur knapp gegeben ist". Der Finanzplan des Kantons sieht ab 2014 in der laufenden Rechnung wieder Defizite vor.

Zwingend notwendig sei deshalb die Koppelung dieser Senkungsschritte an dieselben Bedingungen wie schon bei den Steuersenkungen, die der Grosse Rat Ende 2010 beschloss: Erstens dürfe sich die Schweizer Wirtschaft nicht in einer Rezession befinden – konkret:  Das Wachstum darf nicht in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen im Vorjahr negativ sein – und zweitens muss die Nettoverschuldung mindestens ein Promillepunkt von der gesetzlich zulässigen maximalen Nettoschuldenquote entfernt sein. Mit diesen Bedingungen wird sichergestellt, dass die Steuerentlastungen nicht in eine Phase wirtschaftlicher Stagnation fallen und der Kanton den nötigen finanziellen Spielraum für Steuersenkungen hat.

Angesichts der aktuellen Lage in Schweizer Kantonen, die ab 2012 Sparpakete schnüren müssen und gleichzeitig Steuererhöhungen vorschlagen, erschein dieses Vorgehen "mehr als sinnvoll", schreibt die Regierung. Es handle sich um eine "langfristig ausgerichtete Steuerpolitik mit verlässlichen Angaben für die Unternehmen über die steuerlichen Rahmenbedingungen am Standort Basel".



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