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1. Mai-Komitee wehrt sich rechtlich gegen Polizei-Einsatz

Basel, 10. Mai 2023

Der Polizeieinsatz gegen die Basler 1. Mai-Kundgebung hat ein rechtliches Nachspiel: Das für die Organisation zuständige 1. Mai-Komitee wirft der Polizei vor, "in zahlreichen Fällen gegen geltende Gesetze verstossen" zu haben. Deshalb reichen seine Rechtsvertreter "in zahlreichen Fällen Rechtsmittel gegen das widerrechtliche Vorgehen" ein.

Feststellungsverfügungen und Rekurse

So verlangte das Komitee Feststellungsverfügungen und reichte Rekurse ein mit den Forderungen, "die gesammelten Fälle von Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsentzügen zu klären, die polizeilich erhobenen Personen-, Film- und Fotodaten der Betroffenen zu löschen und die zugefügten Nachteile wieder gut zu machen". Damit sollen "wichtige Schritte" unternommen werden, "um die Rechte der Betroffenen zu sichern", schreibt das Komitee.

Morgen Donnerstagnachmittag will das Komitee die Medien breiter informieren, wie es heute Mittwochmorgen schreibt.

Die Polizei hatte am 1. Mai den Demonstrationszug kurz nach Beginn bei der Elisabethenkirche gestoppt und den Frontblock eingekesselt.

Rot-grüne Vorstösse im Grossen Rat

Derweil wollen SP, Grüne und "Basta" die Polizei-Intervention aufs politische Parkett heben, da nach ihrer Ansicht "die Repression gegenüber politischen Demonstrationen durch die Basler Polizei in den letzten Jahren deutlich zugenommen" habe. Der Polizeieinsatz am 1. Mai habe dabei "ein neues Ausmass an Grundrechtseinschränkungen und Gewaltlegitimation" erreicht.

Sicherheitsdirketorin Stephanie Eymann führte heute Mittwochnachmittag im Grossen Rat aus, dass der Polizeieinsatz 600'000 Franken gekostet hatte und die Polizeikräfte an diesem Tag 3'600 Überstunden geleistet hatten.

Vier Grossrätinnen und Grossräte reichen deshalb Interpellationen ein.




Weiterführende Links:
- Demozug gestoppt: Polizei kesselt Vermummte ein
- Die Basler 1. Mai-Schlappe: Eine Kundgebung ohne Botschaft


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"Rot-grüne Haltung ist skandalös"

Ich bin gespannt auf die Wertung des Rechts auf Schutz der Bürger vor Randale und Sachbeschädigung privaten und öffentlichen Eigentums. Die Abwägung der Frage, ob Vermummung, Bewaffnung und Schutzkleidung gegen körperliche Gewalt keine "politische" Aussage im Sinne des Demonstrationsrechts ist, sondern eine deutliche Willensäusserung im Hinblick auf Randale, die Prävention zulässt.

 

Vor dem Anlass hatten die Organisatoren (!) einen "Demonstrations-Kodex" herausgegeben und ausdrücklich dem sogenannten "Schwarzen Block" die Teilnahme untersagt. Das belegt, dass die Verantwortlichen der Demo sich der Gefahr bewusst waren, dass ihr politisches Anliegen mal wieder von Chaoten unterlaufen werden könnten.

Der Vize-Präsident der SP Basel-Stadt ging sogar so weit, auszusagen: "Sollte es trotzdem zu Krawallen kommen, probieren wir einzuschreiten. Es ist aber auch klar, dass sich ein Familienvater nicht einer gewalttätigen Gruppe in den Weg stellt". Er zumindest dürfte der Polizei dankbar sein, wissend, dass "Familienväter" die Aufgabe der Polizei nicht übernehmen könnten. Schon gar nicht, wenn der Krawall schon im Gange ist und die Demo-Chaoten sich hinter Unschuldigen und Minderjährigen in Deckung gebracht haben.

 

Am Ende doch vor dem Demonstrationszug maskierte und teilweise bewaffnete, ganz offensichtlich auf Krawall gebürstete Heerscharen marschiert. Nur diese wurden dann von der Polizei abgesondert. Dass nun Grossräte von SP und Grünen im Grossen Rat nicht dankbar für den Polizei-Schutz ihrer politischen Demonstration vor Hooligans und Chaoten sind, und sich offensichtlich bewusst oder gar gezielt hinter den anführenden "Schwarzen Block" einreihten, ist skandalös.

 

Die "Repression gegenüber von politischen Demonstrationen" hat tatsächlich nicht zugenommen – im Gegenteil! Die Polizei schützt durch solche Massnahmen die echten politischen Demonstrationen, die regelmässig von Hooligans kaputt gemacht werden.


Peter Waldner, Basel



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"Das Gebiet Rütschete ist tatsächlich ein bekannter Rutsch- oder Kriechhang."

Stellungnahme in der Volksstimme
vom 26. September 2023
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Überraschung!

RückSpiegel


In einem Artikel über die polarisierende Jungpolitikerin Sarah Regez (SVP BL) bezieht sich die Basler Zeitung auf OnlineReports.

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Happy Radio greift den Bericht von OnlineReports über die Deponie Höli Liestal AG auf.

Die Volksstimme bezieht sich in einem Porträt über den freiwilligen Verkehrsregler in Rickenbach, Robert Bussinger, auf einen früheren Artikel von OnlineReports.

Die bz greift den Bericht von OnlineReports über den Eklat am Baselbieter Kantonsgericht mit dem sofortigem Rücktritt eines Vizepräsidenten auf.

Die bz zitiert in ihrem Nachruf auf Hans Rudolf Gysin aus dem OnlineReports-Porträt "Die Hans Rudolf Gysin-Story: Auf der Spur eines Phänomens".

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Am 1. Juni 2024 übernimmt Veronika Röthlisberger die Leitung der Gebäudeversicherung Basel-Stadt von Peter Blumer, der danach pensioniert wird.

Hanspeter Wäspi (57, Rheinfelden) ist neuer Geschäftsleiter von Procap Nordwestschweiz.

Die Leitung der Abteilung Finanzen und Controlling im Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt obliegt ab 1. Dezember Thomas Schneider, der die Nachfolge des Bald-Pensionierten Daniel Hardmeier antritt.

Stefan Binkert wird neuer Rektor des Wirtschaftsgymnasiums und der Wirtschaftsmittelschule Basel; er folgt in dieser Funktion auf Patrick Langloh, der ab 1. Januar 2024 die Leitung des Bereichs Mittelschulen und Berufsbildung im Erziehungsdepartement übernimmt.