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BL/BS: Regierungen ziehen Massnahmen-Schraube an

Die Baselbieter Regierung verschärft die Corona-Massnahmen weiter – über die Festtage: Nächtliche Einschränkungen für Beizen und Verkaufsgeschäfte. Der Betrieb von Sporteinrichtungen wird verboten. Basel-Stadt verlängert die bereits beschlossenen Massnahmen um eine Woche.
Liestal/Basel, 8. Dezember 2020

Aufgrund der weiterhin hohen Zahl an Neuansteckungen und der damit verbundenen Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems, beschloss die Regierung heute Dienstag "nach enger Absprache mit den Nachbarkantonen" folgende Verschärfungen der kantonalen Corona-Verordnung:


•  Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen (bisher 50) sind verboten. Ausnahmen bestehen an Feiertagen für religiöse Veranstaltungen, im Bereich der Bildung, für politische Aktivitäten und Beerdigungen / Abdankungsfeiern.


•  Zwischen 21 Uhr (bisher 23 Uhr) und 6 Uhr müssen alle Gastwirtschaftsbetriebe (Restaurants, Bars, Clubs) geschlossen bleiben, auch an Weihnachten und Silvester. Pro getrennte Räumlichkeit dürfen sich neu maximal 50 Personen in einem Betrieb aufhalten (bisher 100).

Von den Einschränkungen ausgenommen sind: Hauslieferdienste, Betriebskantinen ausschliesslich für im betreffenden Betrieb arbeitende Personen, Hotelrestaurants und -bars ausschliesslich für Hotelgäste. Die Gastwirtschaftsbetriebe sind verpflichtet, die Kontaktdaten aller Gäste zu erheben.


•  Sämtliche Verkaufsgeschäfte müssen ebenfalls um 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr schliessen.


•  Sämtliche Sportaktivitäten, namentlich Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe, sind in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie im Freien verboten. Ausnahmen gibt es für den Leistungssport, den professionellen Spielbetrieb, für Schulsport und Sportstudium sowie für sportliche Aktivitäten im Freien in Kleingruppen von maximal fünf Personen. Einzelsport mit bis zu fünf Personen ohne Körperkontakt ist möglich.


•  Quartier- und Jugendzentren, Spielhallen, Wellnesszentren, Erotikbetriebe, Saunen und vergleichbare Freizeitinstitutionen sind für den Publikumsverkehr geschlossen.


Es droht Busse
 

Diese Massnahmen gelten ergänzend zu den Basismassnahmen des Bundes und den vom Kanton bereits am 10. November 2020 beschlossenen Massnahmen. Sie treten kommenden Freitag, 11. Dezember, in Kraft und gelten bis zum 17. Januar 2021. Die rechtliche Grundlage bildet die revidierte "Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie".

 

Die Verordnung hält ausdrücklich fest, dass mit Busse bestraft wird, wer sich vorsätzlich den angeordneten Massnahmen widersetzt. Die bisherigen kantonalen Massnahmen wie die Maskenpflicht in Innenräumen von Betrieben, Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Kinderbetreuung gelten weiterhin.


Weitere Verschärfungen denkbar

 

Für den Fall, dass mit der heute beschlossenen und regional abgestimmten Verschärfung nicht die dringend nötige Senkung der Ansteckungen und der Covid-19-bedingten Spitalbelegung erreicht wird, hat der Regierungsrat bereits ein weiteres Massnahmenpaket vorbereitet. Der Regierungsrat appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Einwohnerinnen und Einwohner des Baselbiets, in ihren Lebensbereichen die Kontakte möglichst einzuschränken.

In einer virutellen Medienkonferenz rief die Baselbieter Regierung die Bevölkerung und insbesondere auch die Schülerinnen und Schüler auf die verschärften Massnahmen "unbedingt einzuhalten" und über die Festtage auf Treffen in einer Grossfamilie zu verzichten.

"Querdenker willkommen"

Auf die OnlineReports-Frage, ob im Baselbiet vermehrte Aktivitäten von "Querdenkern" und Maskengegner festzustellen seien, antwortete Gesundheitsdirektor Thomas Weber etwas überraschend: Querdenker seien "willkommen", es brauche "mehr denn je Querdenker, denn wir kommen nur mit der Schwarm-Intelligenz der Querdenker" aus der nächsten Pandemie, "die sicher kommt". Die einschränkenden Massnahmen, so Weber, "werden uns bis in den Frühling hinein begleiten".

Wie Weber weiter ausführte, sind erzeit rund 12 von 30 Altersheimen von Corona betroffen. OnlineReports erfuhr, dass im Laufener Alterszentrum "Rosengarten" eine Besuchs-Sperre von mindestens zwei Wochen angeordnet wurde. Weber führte aus, er halte Besuchsverbote in Altersheimen aus sozialen Gründen generell für "problematisch".

Basel-Stadt verlängert Massnahmen

Auch die Basler Regierung hat heute Dienstag Corona-Beschlüsse gefasst: Danach verlängert sie die bereits am 20. November 2020 kommunizierten Einschränkungen um eine Woche bis am 20. Dezember. Zwar habe das Wachstum der Neuansteckungen in den letzten zwei Wochen gebremst werden können. Die Wirkungen seien aber "weniger schnell und deutlich eingetreten, als es für eine Lockerung notwendig gewesen wäre", schreibt die Regierung.




Weiterführende Links:
- Der Teil-Lockdown kommt: Beizen und Sportbetriebe zu
- Thomas Weber will Contact Tracing-Team massiv aufstocken


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RückSpiegel


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Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

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Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

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