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Basler Polizistin wirbt mit Bewilligung für "Radio Basilisk"

Basel, 15. August 2022

Eine Angestellte der Basler Kantonspolizei liess sich in ein Werbe-Video des privaten Basler Lokalradios "Basilisk" einspannen. Dies machte heute Montagmorgen die öffentlich-rechtliche Konkurrenz vom SRF-"Regionaljournal" bekannt.
 

Danach werden in diesem Clip "gut gelaunte Leute" gezeigt, die Radio hören. Unter ihnen eine Basler Polizistin, die in einen "Tesla" einsteigt (Bild) und sofort "Radio Basilisk" hört. Eine Staatsangestellte also, die für ein privates Medium wirbt.


Regeln für öffentliche Auftritte von Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung gebe es laut Staatskanzlei nicht. Doch ausgerechnet das Justiz- und Sicherheitdepartement, in dem die Werbe-Polizistin und Influenzerin arbeitet, kennt eine eigene Weisung. Ihr zufolge sei "in jedem Fall" eine Bewilligung der politischen Departementsspitze – in diesem Fall Stephanie Eymann (LDP) – einzuholen. Genau dies hatte die Kapo-Kommunikationsabteilung aber unterlassen und den Auftritt in eigener Kompetenz "durchgewunken" (so das "Regi").


Laut Abteilungs-Chef Adrian Plachesi habe der Sender "angefragt", ob die Polizistin für eine "Alltagsszene" zur Verfügung stehe. Er habe den Auftritt bewilligt, weil die Kantonspolizei zum Stadtbild gehöre "wie das Münster, der Rhein oder die grünen Drämmli".
 

Auf die OnlineReports-Nachfrage, weshalb er selbst entschieden und entgegen den Weisungen nicht die Bewilligung von Departements-Chefin Eymann eingeholt habe, meinte Plachesi: "Ich hatte ein Resultat erwartet, das nicht den Eindruck von Werbung erweckt." Falls wieder eine ähnlich gelagerte Anfrage eintreffe, "muss ich das genauer prüfen".


KURZ-KOMMENTAR: Es ist nachvollziehbar, dass das SRF-"Regionaljournal" den Auftritt einer Basler Polizistin in einem Werbe-Video der privaten Konkurrenz mit Argwohn beäugt. Genau so richtig ist es, dass es die Grenzüberschreitung journalistisch thematisiert. Der Fall ist klar: Staatsangestellte gehören nicht als Akteure in privatwirtschaftliche Werbung. Punkt.

Der Fall zeigt aber gerade in einer Zeit der Gültigkeits-Erosion die Dringlichkeit auf, dass der Kanton und seine Departemente subito allgemein verbindliche Vorschriften über öffentliche Auftritte ihrer Mitarbeitenden erlassen. Wenn Polizei-Sprecher Plachesi sagt, er habe erwartet, dass der Werbeauftritt "nicht den Eindruck von Werbung erweckt", dann hat er entweder naiv entschieden oder den Zweck des Video-Auftritts nicht oder unseriös geprüft.
 

"Radio Basilisk" kann kein direkter Vorwurf gemacht werden, ausser, dass es offenbar selbst der Meinung ist, dass staatliche Akteure zur Privat-Werbung befugt sein sollten. Sonst wäre die Anfrage an die Kantonspolizei gar nicht erfolgt.



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