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Allmendgesetz: "Grundsätzliches Überdenken"

Basel, 30. April 2007

Ein "grundsätzliches Überdenken" des Entwurfs über ein total revidiertes Basler Allmendgesetz fordert das Komitee "Kulturstadt Jetzt". Der Gesetzesentwurf sei "zu sehr als verwaltungsorientierter Erlass konzipiert, welcher die Bedürfnisse der NutzerInnen und die sozialen Aspekte ausklammert". Zu vielfältig und zu unterschiedlich in der Wirkung seien die Nutzungen der Allmend, die das Gesetz regeln soll. "Kulturstadt Jetzt" fordert deshalb eine "Halbierung" des Gesetzes: Alle Belange, welche technisch-baulicher Natur sind, sollen ins bestehende Baurecht eingearbeitet werden. Jene Belange, die rein handlungsorientierter oder deutlich temporärer Natur sind, seien in einem neuen "Gesetz über den öffentlichen Raum" zu regeln. Dabei soll ein solches Gesetz "nicht nur begrenzen, sondern den öffentlichen Raum auch fördern können".

Konkret kritisiert das Komitee am Gesetzesentwurf "die Verschlechterung der Bewilligungsverfahren, die unbefriedigende Definition des räumlichen Geltungsbereiches, die Aufblähung der Aufgaben der Verwaltung, die diffuse Begrifflichkeit und die fehlenden Leitplanken für die Vollzugspraxis". Vorgeschlagen wird ausserdem, einen Teil der Einnahmen aus den Allmendgebühren in einen Fonds fliessen zu lassen, aus dem Fördermassnahmen finanziert werden können. Absehbar ist, dass die verwaltungsinterne "Kommission für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund" entbehrlich werde, falls für die Bewilligungsverfahren genügend griffige Kriterien entwickelt würden. Im Gegenzug empfiehlt "Kulturstadt Jetzt" die Bestellung einer unabhängigen Fachkommission, die mit externen Fachleuten besetzt sein und den Behörden in sozialräumlichen Fragen zur Seite stehen soll.

Auch der Trägerverein des Stadtteilsekretariats Kleinbasel empfiehlt in seiner Vernehmlassung, dem Begriff "Allmend" durch "öffentlichen Raum" zu ersetzen. Ausserdem soll in einem Zweckartikel festgehalten werden, dass "das soziale, nachbarschaftliche und kulturelle Leben im öffentlichen Raum zu unterstützen und zu dynamisieren, keinesfalls aber zu behindern" sei. Der Trägerverein schlägt ausserdem vor, eine "öffentliche Debatte über die Nutzungsprioritäten im öffentlichen Raum" zu führen. Bei der Bewilligung von "gesteigertem Gemeingebrauch" seien Nutzungen in folgender Reihenfolge zu priorisieren: Nutzungen für Kinder und Jugendliche, Nutzungen für Anwohnende, Nichtkommerzielle Kunst-, Kultur- und Soziale Veranstaltungen, Märkte, kommerzielle Events. Entsprechend dieser Nutzung seien die Gebühren entsprechend zu staffeln. Quartiernahe Nutzungen sollten möglichst von Gebühren befreit werden. Insbesondere soll "der fortschreitenden Kommerzialisierung des öffentlichen Raums ist Einhalt" geboten werden.

Auch das Stadtteilsekretariat spricht sich für ein vereinfachtes und transparentes Bewilligungsverfahren für den "gesteigerten Gemeingebrauch" aus, das so einfach gestaltet ist, dass "sie für Laien zu bewältigen sein sind und nicht demotivierend wirken". Wünschenswert sei "die Delegation von Bewilligungen an private Trägerschaften". Insbesondere bei kommerziellen Anlässen seien Monopolisierungen von öffentlichem Raum zu verhindern.



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