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Madörin mit Gerichts-Beschwerden mehrfach abgeblitzt

Basel, 19. März 2021

Der Basler Treuhänder und frühere SVP-Grossrat Bernhard Madörin ist im Zusammenhang mit der Wahl eines Appellationsgerichts-Präsidenten vom 27. September letzten Jahres mit mehreren Beschwerden abgeblitzt. Strafgerichtspräsident Marc Oser war mit 26'135 Stimmen gewählt worden. Madörin war sein Gegenkandidat und unterlag deutlich.

Gegen diese Wahl erhob Madörin sowohl eine Beschwerde an das Bundesgericht wie auch zwei Rekurse an den Regierungsrat. Die Regierung wies die beiden Rekurse zum Entscheid an das Basler Verfassungsgericht. Diese Instanz trat mit Urteil vom 27. November auf die erhobene Stimmrechtsbeschwerde nicht ein und wies die Wahlbeschwerde ab.

In der Stimmrechtsbeschwerde bemängelte Madörin, dass Oser auf dem Wahlzettel wie ein Parteiloser dargestellt worden sei, der von sechs Parteien unterstützt werde. Deshalb sei die Wahl entweder neu anzuordnen oder der Wahlvorschlag Oser als ungültig zu erklären und Madörin infolge stiller Wahl "als gewählt zu proklamieren".

Auch eine weitere, am 23. Februar von Madörin eingereichte Beschwerde gegen die Wahl Osers wies das Bundesgericht mit Entscheid vom 15. März ab. Marc Oser wird daher sein Amt als Appellationsgerichts-Präsident am kommenden 1. Mai antreten, wie das Appellationsgericht heute Freitag mitteilte.

Nicht eingetreten ist das Bundesgericht mit Urteil vom 15. März zudem auf Madörins Beschwerde gegen den Zuwahl-Entscheid des Grossen Rats zur Überbrückung des verzögerten Amtsantritts eines neuen Präsidiumsmitglieds des Appellationsgerichts.

Am 3. Juni 2020 hatte der Grosse Rat im Rahmen einer Zuwahl das Pensum der amtierenden Gerichtspräsidentin Eva Christ ab dem 1. Juli 2020 bis zum Ende des dritten Monats nach dem Amtsantritt des neuen, fünften vollzeitlich tätigen Mitglieds des Appellationsgerichts von 50 auf 90 Prozent erhöht und die Amtszeit der zurückgetretenen Appellationsgerichts-Präsidentin verlängert.

Damit konnte der verzögerte Amtsantritt des gewählten neuen Appellationsgerichts-Präsidenten Marc Oser bisher teilweise kompensiert werden. Nachdem bereits das Verwaltungsgericht und das Verfassungsgericht auf die Wahl- und Stimmrechtsbeschwerde sowie die Verfassungsbeschwerde mit rechtskräftigen Urteilen vom 11. und 19. Juni 2020 nicht eingetreten sind, folgt ihnen nun auch das Bundesgericht.

Da das Bundesgericht auch Madörins Gesuch um Bewilligung der aufschiebenden Wirkung seiner Beschwerde mit Verfügung vom 5. Mai 2020 abgewiesen hatte, konnte Eva Christ ihr erweitertes Pensum am 1. Juli letzten Jahres antreten und seither ausüben.




Weiterführende Links:
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