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© Foto by Peter Knechtli, OnlineReports.ch


"Mieterverband verkauft die kleinen Vermieter für dumm"

Die Befürworter des neuen Basler Wohnschutz-Gesetzes halten diesen im Parlament mühsam errungenen Kompromiss für ausgewogen. An den Referendumsführern und dem Mieterverband üben sie heftig Kritik. Die Volksabstimmung findet am 29 Novemer statt.
Basel, 6. November 2020

Die Basler CVP-Grossrätin und Bürgergemeinderätin Beatrice Isler ist Besitzerin eines aus ihrer Familie vererbten Dreifamilienhauses im Gundeldinger-Quartier, das seit 1942 auch ununterbrochen von der Familie und von Mietern bewohnt wird.

"Uns geht es nicht um Gewinn- und Renditeoptimierung", sagte die Politikerin heute Freitagmorgen an einer von LDP- und Hauseigentümerverbands-Präsidentin Patricia von Falkenstein geleiteten Medienkonferenz. Die Familie habe investiert, Werte erhalten, die denkmalgeschützte Liegenschaft ökologisiert und auch Verständnis für die Mietenden aufgebracht.

"Mieterverband plagt uns immer mehr"

Die Pläne des Mieterverbandes, wonach – wie in ihrem Fall für ein Familienmitglied – die Einrichtung eines Stockwerkeigentums an ein Vorkaufsrecht des Staates gebunden werden soll, geht ihr aber zu weit. Beatrice Isler kommt zur Auffassung: "Der Mieterverband plagt uns immer mehr." Deshalb sei das revidierte Wohnraum-Fördergesetz, wie es jetzt zur Abstimmung kommt, "der richtige Mittelweg".

SVP-Grossrat Joël Türing zerpflückte Punkt für Punkt die ablehnende Haltung, die die Gegner des "Bschiss-Gesetzes" (so ihre Wort-Kreation) vertreten. Es treffe nicht zu, dass kleine Vermieter durch das Gesetz für dumm verkauft werden.

Vielmehr sei es der Mieterverband, der sie für dumm verkaufe. Bürokratie werde nicht durch das vorliegende Gesetz verursacht, sondern durch die Initiative des Mieterverbandes: nämlich in Form von Mietzinskontrollen, Abbruch- und Sanierungsbewilligungen, Anfangsmietzins-Formularen und weiteres.

Angriff auf privates Wohneigentum

"Nachweislich falsch", so Thüring, sei die Behauptung, Investoren könnten ihre Mieten nach Sanierungen ohne Kontrolle durch den Kanton in die Höhe treiben, wenn die Mieter in der Liegenschaft bleiben. Vielmehr sei es so, dass Mietzins-Erhöhungen nach Sanierungen "strengen bundesrechtlichen Vorgaben" unterlägen.

Der Mieter-Lobby und den links-grünen Kräften gehe es im Kern darum, "das private Wohneigentum einzuschränken". Dabei seien in der Praxis "äusserst wenige Fälle bekannt, in denen über Massenkündigungen bezahlbarer Wohnraum zerstört wurde".

Die Behauptung, ältere und langjährige Mieter würden mit dem geänderten Gesetz verschaukelt, sei "reine Stimmungsmache". Gerade diese verletzlichen Mietenden würden durch die neuen Gesetzesbestimmungen geschützt.

Verfassungstext "eins zu eins umgesetzt"

Der Mieterverband agiere "direkt" gegen die Interessen älterer Vermieter, die in der Regel ein persönliches und gutes Verhältnis zur älteren Mieterschaft pflegten. Bezüglich der umstrittenen Mietzins-Limiten sei es im Übrigen die Regierung, die dazu eine Verordnung erlasse.

Die Mieter-Lobby hatte das Referendum ergriffen, weil die neue Gesetzesformulierung nicht den durch sie initiierten Verfassungsbestimmungen entsprächen. Dem widersprach LDP-Grossrat Michael Hug. Der Verfassungstext werde gesetzlich "eins zu eins umgesetzt". Der Schutz vor Verdrängung durch Kündigungen und Mietzins-Erhöhungen vor allem für ältere Mietparteien werde durch die Bewilligungspflicht und Mietzinskontrolle erfüllt.

Für funktionierenden Wohnungsmarkt

Pierre Moulin gehört dem Vorstand der "Genossenschaft Landhof" mit über 300 Wohnungen an und ist "dem genossenschaftlichen Wohnungsbau mit Herzblut verbunden". Obschon Wohnbau-Genossenschaften durch das Wohnraumgesetz nicht tangiert sind, setze er sich für ein Ja zur Gesetzesänderung ein.

Nach seiner Meinung braucht Basel einen funktionierenden Wohnungsmarkt. Es dürften "keine allzu stringenten Wohnschutz-Vorschriften erlassen" werden, die sowohl Investitionen wie auch die Erhaltung des Wohnungsbestands gefährdeten.

Risiko auch für Wohngenossenschaften

Wenn auf neuen Bauflächen künftig mindestens 30 Prozent genossenschaftliche Wohnungen entstehen sollen und Investoren sich wegen allzu restriktiven Bedingungen abwenden, "wird auch der genossenschaftliche Wohnungsbau ins Stocken geraten".

An "vernünftigem Wohnschutz" sei in Basel jedoch einiges im Gange. Moulin nannte als Beispiele das Wohnbau-Programm "1'000+ Wohnungen" mit Mietzinsen, die 15 bis 20 Prozent unter der Marktmiete liegen, oder den Antrag der Regierung, 20 Millionen Franken zum Erwerb von Grundstücken mit gemeinnützigen Wohnungen einzusetzen.

Die jetzt zur Abstimmung kommende Gesetzesänderung sei somit nur Teil eines gesamten Pakets, mit dem die Regierung bezahlbaren Wohnraum schaffen wolle, so Moulins Fazit.

Bild von links: Patricia von Falkenstein, Michael Hug, Pierre Moulin, Joël Thüring, Beatrice Isler




Weiterführende Links:
- Mieter-Kampf gegen Basler Wohnraum-Fördergesetz


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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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