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Sozialhilfe-Revision: Kritik am Abstimmungs-Büchlein

Liestal, 3. Mai 2022

Das Komitee "Nein zum Sozialhilfegesetz" kritisiert die Abstimmungserläuterungen zur Gesetzesrevision. Mit "verzerrten Informationen und tendenziösen Aussagen" wird die Stimmbevölkerung "in die Irre geführt", um "den Eindruck zu erwecken, dass es einen dringenden Handlungsbedarf bei der Sozialhilfe gebe".

 

So sei unzutreffend, dass die Zahl der auf Sozialhilfe angewiesenen Personen zunehme und damit die Kosten für die Gemeinden stiegen. Tatsache sei, dass dieser Anteil in den letzten Jahren gesunken sei. Ebenfalls gesunken seien die durchschnittlichen Kosten pro betroffene Person. Im Jahr 2020 seien gerade einmal 2,8 Prozent der Baselbieter auf finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr.

 

Auch werde verschwiegen, dass der Nettoaufwand für die Sozialhilfe im Jahr 2020 insgesamt 77 Millionen Franken betragen habe und der Aufwand damit gegenüber dem Vorjahr um fünf Millionen Franken gesunken sei. Dies entspreche einem Minus von 5,9 Prozent und stehe den Aussagen in den Abstimmungsempfehlungen diametral entgegen. Umso absurder sei es, dass die Regierung selbst eingesteht, dass das neue System beispielsweise durch den "Motivationszuschuss" Mehrkosten generiere.



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"Nicht nur finanzielle Kriterien gelten"

Es ist befremdlich, wenn Sozialhilfe allein nach finanziellen Kriterien beurteilt und demzufolge auch allein als Kostentreiber angesehen wird. Laut SKOS fielen im Jahr 2018 lediglich zwei Prozent der Gesamtkosten für soziale Sicherheit bei der Sozialhilfe im engeren Sinn an.

 

Entsprechend bin ich mit der Aussage von Skos-Präsident Christoph Eymann einig, der anlässlich der Armutskonferenz vom 16. Oktober 2021 in Liestal meinte: "Es geht in erster Linie um Menschen, denen wir auf Augenhöhe begegnen und zuhören sollten. Geld darf nicht die primäre Ausgangslage zur Unterstützung von Sozialhilfe-Empfangenden sein."

 

Genau so ist es und deshalb lehne ich die Teilrevision des Baselbieter Sozialhilfegesetzes ab und stimme mit Nein.


Thomas Thurnherr, Mitglied Sozialhilfebehörde Reinach BL, Reinach



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