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"Gärtnerhuus": Regierung vertröstet auf "Untermiete"

Basel, 23. Februar 2022

Im Streit um die staatliche Vergabe für den künftigen Betrieb des Gärtnerhauses am Rande des Schwarzparks nimmt jetzt die Regierung Stellung. In ihrer Antwort auf eine Interpellation von Annina von Falkenstein (LDP) verteidigt sie, dass der Verein "Gärtnerhuus Schwarzpark" aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wurde, weil die "zwingenden beschaffungsrechtlichen Vorgaben nicht erfüllt" wurden.

Wie die Regierung schreibt, schätzt sie den Verein "und sein Engagement für das Quartier sehr". Das Gesamtkonzept für die künftige Nutzung sieht jedoch eine Professionalisierung des Betriebs vor, unter anderem mit dem Betrieb eines Parkcafés sowie einer zentralen Anlaufstelle. Es bestehe die Möglichkeit, dass der Verein als Untermieter weiterhin im Gärtnerhaus aktiv sein könne.

Rekurs am Verwaltungsgericht hängig

Ob diese vorweggenommene Option realistisch ist, bleibt offen. Denn der Verfahrensausschluss ist noch nicht rechtskräftig, da ein vom Verein erhobener Rekurs noch beim Verwaltungsgericht hängig ist, wie die Regierung schreibt.

Die von vielen für unverständlich gehaltene Ausschreibung nach GATT/WTO-Richtlinien begründet die Regierung damit, dass der Auftragswert (in Form der dem künftigen Betreiber maximal gewährten Mietzinsreduktionen) den gesetzlich vorgesehenen Schwellenwert überschreite.

Gebühren seien nicht das Ziel

Die geplante "Verallmendierung" des Gärtnerhauses habe nicht das Eintreiben von Gebühren zum Ziel. Vielmehr erfolge sie "in Bezug auf die Nutzung der Parkanlage durch die Öffentlichkeit". Heute befindet sich das Gärtnerhaus und der gesamte Schwarzpark nicht im Allmendstatus und untersteht bisher auch nicht dem Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raums.

Nach der Umwandlung der bisher grundbuchlich ausgeschiedenen Parzelle in Allmend hat die Allmendverwaltung laut Regierung "die Möglichkeit, bei der Bewirtschaftung des Gebäudes auf einen kostendeckenden Mietzins zu verzichten, kann diesen allerdings auch nicht völlig erlassen".




Weiterführende Links:
- Die Basler Schwarzpark-Pioniere im Banne des amtlichen Imperativs
- "Gärtnerhuus"-Ausschluss: Kritik an BVD-Ausschreibung
- Vorstoss gegen "Vertreibung" aus dem "Gärtnerhuus"
- "Gärtnerhuus": Regierung vertröstet auf "Untermiete"
- "Gärtnerhaus"-Auftrag: Verwaltungsgericht lehnt Rekurs ab
- "Gärtnerhaus Schwarzpark": BVD bricht Ausschreibung ab


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