Verschärfte Massnahmen ab Mittwoch in Basel-StadtBasel, 30. November 2021Aufgrund der kritischen Entwicklung des Infektionsgeschehens beschloss die Basler Regierung zusätzliche Schutzmassnahmen für Veranstaltungen, in Schulen und Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Institutionen der Behindertenhilfe, die schon morgen Mittwoch in Kraft treten und bis 31. Januar gelten. Neben der 3G-Regelung müssen an Veranstaltungen inklusive Messen in Innenräumen Gesichtsmasken getragen werden. Zudem muss die Konsumation von Speisen und Getränken sitzend am Tisch erfolgen. Veranstaltungen inklusive Messen mit 300 bis 1'000 Teilnehmenden müssen ab dem 6. Dezember dem Gesundheitsdepartement gemeldet werden. Die Veranstalter reichen für die Veranstaltung ein Formular mit dem jeweiligen Schutzkonzept ein. Das Gesundheitsdepartement prüft zusammen mit dem Veranstalter, in welcher Weise die Veranstaltung durchgeführt werden kann und ob Anpassungen am Schutzkonzept nötig werden. In Innenräumen von Restaurants, einschliesslich Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokalen, müssen alle Personen eine Gesichtsmaske tragen. Dies gilt sowohl für die Gäste als auch für die Mitarbeitenden. Neu muss in Restaurationsbetrieben (einschliesslich Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokalen) die Konsumation an Tischen erfolgen. Neu muss auch in Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport von allen Personen eine Gesichtsmaske getragen werden.
Von der Maskentragpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können. Keine verschärfenden Massnahmen werden für private Veranstaltungen unter 30 Personen sowie für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, vorgesehen. |
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