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Kantonsgericht reduziert Strafe für Oberbaselbieter BauernLiestal, 8. März 2024Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat diese Woche das Baselbieter Kantonsgericht die Appellation eines Oberbaselbieter Bauern teilweise gutgeheissen und seine Strafe wegen Tierquälerei von zwölf auf zehn Monate Freiheitsstrafe bedingt reduziert. Wie OnlineReports erfahren hat, vermochte die zweite Instanz im Gegensatz zum Strafgericht längst nicht in allen Fällen, die zur Debatte standen, eine Tierquälerei zu erkennen.
Antrag auf Nichtigkeit abgelehnt
Im Kanton Baselland müssen nämlich Gerichtspräsidenten allerspätestens mit 70 Jahren in Pension gehen. Nur nebenamtliche Richter dürfen länger bleiben. Nun war Monika Roth zwar als nebenamtliche Richterin gewählt worden. Im Fall des Oberbaselbieter Bauern übte sie aber die Funktion einer Gerichtspräsidentin aus. Die Verteidigung war daher der Ansicht, dass damit die Altersgrenze für Gerichtspräsidenten unterlaufen worden sei. Weiterführende Links: |
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