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© Foto by Peter Knechtli, OnlineReports.ch


Kirchenglocken: Münsterplatz-Anrainer gegen Läut-Verbot

In Basel-Stadt steht derzeit die "Glocken-Nachtruhe" zur Debatte. Ausgerechnet die Anwohnenden rund ums Münster lehnen den Glockenschlag-Bann ab.
Basel, 14. Dezember 2021

Mit 70 Ja- gegen 17 Nein-Stimmen hatte der Grosse Rat Mitte September eine Petition "zur abschliessenden Behandlung" an die Regierung überwiesen, die nächtliche Glockenschläge von Basler Kirchen zum Verstummen bringen will. Grund: "Die Nachtruhe gilt grundsätzlich für alle juristischen und natürlichen Personen."

Die Bittsteller schlagen zwei Varianten vor. Die radikalere fordert während 23 bis 7 Uhr ein striktes Verbot. Die sanftere Variante wäre der Verzicht auf die viertelstündlichen Glockenschläge; die stündlichen Schläge wären hingegen noch erlaubt.

Nachtruhestörung aus Lautsprecherboxen

Die Deutlichkeit der Petitions-Überweisung – in der Petitionskommission herrschte Einstimmigkeit – spiegelt sich aber nicht in allen Quartieren der Stadt. Was überraschen mag: Ausgerechnet der Verein "Pro Münsterplatz", dem Anrainer rund um das Münster angehören, nimmt den Grossrats-Beschluss "mit Befremden" zur Kenntnis.

In einem Brief an den für Lärmfragen zuständigen Vorsteher des Departements für Wirtschaft und Soziales und Umwelt (WSU), Kaspar Sutter (SP), weist der Verein darauf hin, dass es auf dem Münsterplatz und insbesondere auf der Pfalz "regelmässig zu teils massiven Störungen der Nachtruhe durch feiernde Menschen mit Lautsprecherboxen" komme. Diesen Immissionen und dem Bedürfnis junger Leute nach Freiräumen versuchten die Anwohnenden "soweit möglich verständnisvoll zu begegnen".

Toleranz muss gegenseitig sein

Doch nun kommt die Kehrseite: "Völlig unverständlich ist aus unserer Sicht, dass ein Teil jener Gesellschaft, die diese Toleranz von uns einfordert, nun ausgerechnet die Kirchenglocken ins Visier nimmt." Noch nie habe sich ein Vereinsmitglied über die Klänge der Münsterglocken beschwert.

Der Verein weist zudem darauf hin, dass es "mehr als eine Plattitüde" sei, dass "Kirchenglocken ein Kulturgut seien". Der "sanfte Glockenklang" träge "zweifellos bei zur Vielstimmigkeit, Lebendigkeit und kulturellen Vielfalt unserer schönen Stadt".

Bitte um Glockenklang-Vielfalt

Aus diesen Gründen wehrt sich der Verein "Pro Münsterplatz" in seiner Stellungnahme "entschieden dagegen, dass eine von wenigen hundert Personen unterschriebene Petition "zur voreiligen, kaum diskutierten und insofern auch demokratiepolitisch fragwürdigen Auslöschung einer Tradition führt". Er bittet Umweltminister Sutter, "dazu beizutragen, dass die kulturelle Vielfalt unserer Stadt auch in diesem traditionellen Bereich gewahrt wird".

Wie WSU-Generalsekretärin Brigitte Meyer gegenüber OnlineReports sagte, ist die Antwort der Regierung an das Parlament noch nicht verabschiedet. Daher könne sie noch nicht inhaltlich Stellung nehmen.



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"Juristische Personen schlafen nicht"

"Die Nachtruhe gilt grundsätzlich für alle juristischen und natürlichen Personen." Ich habe noch nie eine juristische Person schlafen gesehen; hingegen "schlafend", als Instrument im Hintergrund.


Dieter Troxler, Rünenberg




"Das Nachtflugverbot wäre wichtiger"

Auch Uhren auf Schulhäusern, wie zum Beispiel dem Gotthelf-Schulhaus, wären vom nächtlichen Glockenverbot betroffen, wie ich neulich von einem IWB-Mitarbeiter erfahren habe; ich hatte telefonischen Kontakt mit ihm, weil das Uhrwerk am Gotthelf-Schulhaus einen Defekt hatte und nicht mehr korrekt schlug.

Im Neubad-/Bachletten-Quartier, in dem das Gotthelf-Schulhaus steht, haben wir jedoch ein ganz anderes nächtliches Lärmproblem: den Fluglärm. Insbesondere im Sommer, wenn man wegen der Hitze bei geöffneten Fenstern schlafen muss, sind die nächtlichen Starts und Landungen (teilweise bis Mitternacht und dann schon wieder ab 5 Uhr in der Früh) viel störender als der viertelstündliche Glockenschlag vom Schulhaus. Die Flieger kommen und gehen dann zu Spitzenzeiten nicht nur im Viertel- oder Halbstunden-, sondern im Minutentakt.

Im Zusammenhang mit Corona hört man immer wieder sinngemäss, die Behörden seien verpflichtet, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen oder zu gewährleisten. Nächtlicher Fluglärm ist erwiesenermassen gesundheitsschädigend (wie es sich mit Glockenschlägen verhält, weiss ich nicht). Wann setzt sich der Grosse Rat und/oder der Regierungsrat entschieden für ein Nachtflugverbot zwischen 22 oder 23 Uhr und 6 Uhr ein?

Was in Zürich geht, sollte doch auch in Basel möglich sein, oder nicht? Schliesslich ist der Zürcher Flughafen grösser und bedeutender und hat damit mehr Flugbewegungen als der Euro-Airport.


Gaby Burgermeister, Basel



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"Bais steht vor Gewissens-Entscheid"

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Im Titel des Newsletter-Textes vom 18. April 2024 über die SVP-Basis.
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Auch Nomen sind Glückssache.

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Der Sonntagsblick zitiert OnlineReports in einer grossen Recherche über die Baselbieter SVP-Politikerin Sarah Regez.

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