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Kantonsgericht Baselland kippt Photovoltaik-PflichtLiestal, 11. September 2024Die Gegnerinnen und Gegner des Baselbieter Energiegesetzes kämpfen nicht nur auf politischer, sondern auch auf juristischer Ebene gegen das Anliegen an. Während die Abstimmung im Juni aus ihrer Sicht verloren ging, konnten sie vor Gericht einen teilweisen Sieg verbuchen: Das Kantonsgericht hat den Paragrafen 2a aus dem Dekret gekippt. Damit ist die Photovoltaik-Pflicht für Neubauten ungültig.
Initiative hängig
Ab kommendem Monat dürfen in Neubauten nur noch Heizungsanlagen installiert werden, die auf erneuerbaren Energien basieren. Dies gilt ab 2026 auch bei bestehenden Bauten, wenn Kessel oder Brenner ersetzt werden müssen und die Öl- oder Gasheizung älter als 15 Jahre ist. Ausnahmen sind bei technischen oder wirtschaftlichen Hürden oder bei Härtefällen möglich. Weiterführende Links: |
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