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Quasi-Bettelverbot wird vor Bundesgericht angefochten

Das ist Basel-Stadt in Kraft gesetzte weitgehende Bettelverbot hängt weiterhin in der Luft: Der Entscheid des Grossen Rates wird vor Bundesgericht angefochten.
Basel, 16. September 2021

Beschwerdeführende sind die "Demokratischen Juristinnen und Juristen" Basel-Stadt (DJS), weitere Organisationen, die sich für Armutsbetroffene und Rechte von Minderheiten einsetzen, sowie eine nichteinheimische, von der neuen Rechtsnorm betroffene Person, wie sie heute in einer Mitteilung bekanntgaben.

Der Grosse Rat hatte am 23. Juni der Einführung eines sogenannten "ausgedehnten Bettelverbots" zugestimmt. Diese Regelung führt mit ihren zahlreichen örtlichen Einschränkungen dazu, dass die von der Bevölkerung als lästig empfundene Bettelei nicht mehr möglich ist.
 

Die jetzt eingereichte Beschwerde richtet sich gegen diejenigen Bestimmungen von Paragraf neun des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes, die nach Einschätzung der DJS "für sich genommen oder in ihrer Gesamtheit gegen Bundesrecht, Völkerrecht und kantonales Verfassungsrecht verstossen".

Verstoss gegen Menschenrechts-Konvention

Ein Verstoss gegen die Garantien der Europäischen Menschenrechts-Konvention und des Bundesrechts stelle insbesondere die Bestimmung dar, "die jegliche Form der (Selbst-)Organisation von bettelnden Menschen auch im Rahmen eines passiven Bettelns und innerhalb von Familien mit Strafe bedroht".

Ebenfalls angefochten wurden die Bestimmungen, über die örtliche Einschränkung erlaubten Bettelns, "die dazu führen, dass das Betteln in der Innenstadt, aber auch an fast allen anderen Orten mit Publikumsaufkommen quasi verunmöglicht wird". Schliesslich beantragen die Beschwerdeführenden auch eine Prüfung jener Bestimmung, wonach die erlangten Vermögenswerte, die eigentlich zur Linderung der Notsituation gedacht sind, sichergestellt und eingezogen werden dürfen.

"Zu grosses Ermessen" für Polizei

Gerügt wurde vor Bundesgericht ausserdem, dass die angefochtenen Tatbestände aufgrund ihrer Unbestimmtheit den einzelnen Polizeikräften in der Praxis ein "zu grosses Ermessen" einräumen, was eine "diskriminierende und willkürliche Rechtsanwendung begünstigt".

Die Beschwerde fordert eine sogenannte "abstrakte Normenkontrolle". Sie diene "als rechtsstaatliches Korrektiv gegen kantonale
Erlasse, welche die verfassungsmässigen Rechte der betroffenen Personen, zu denen insbesondere die Grundrechte gehören, übermässig einschränken".

Keine aufschiebende Wirkung

Die neue Bettel-Vorschrift ist seit 1. September in Kraft. DJS-Vorstandsmitglied Michelle Lachenmeier, auch grüne Basler Grossrätin, erklärte auf Anfrage gegenüber OnlineReports, die Beschwerde habe "nicht automatisch aufschiebende Wirkung". Wenn jedoch eine strenge Umsetzung des Paragrafen oder das Ausstellen von Bussen festgestellt werde, "können wir immer noch aufschiebende Wirkung beantragen".




Weiterführende Links:
- Regierung will Bettelei und Menschenhandel stoppen
- Achtung: Falsche Taubstumme als Geldsammler unterwegs
- Polizei-Grosskontrolle: Konsequenzen für 19 Bettelnde
- Basler Regierung schlägt rigoroses Bettel-Regime vor
- Regierung setzt das Bettelverbot wieder in Kraft


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