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© Foto by Peter Knechtli, OnlineReports.ch


Förderung: Immer mehr Kinder verstehen nur "Bahnhof"

Wenn Kleinkinder keinen Zugang zur deutschen Sprache finden und die Gemeinden dagegen nichts unternehmen können: Darum will die Baselbieter Regierung jetzt ein Fördergesetz auf den Weg bringen.
Liestal, 7. Februar 2022

Die Lage ist zumindest Besorgnis erregend: Baselbieter Kinder sprechen nicht nur immer schlechter deutsch – sie verstehen auch unsere Muttersprache immer schlechter. Um diesem Zustand entgegenzuwirken, bereitete die Regierung jetzt eine gesetzliche Grundlage vor.

Denn Gemeinden, die diesem Trend Gegensteuer geben wollen, können sich bisher auf kein Gesetz über die frühe Sprachförderung berufen. Regierungsrätin Kathrin Schweizer und Regula Meschberger, die Präsidentin des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden, stellen die Vorlage heute Montagmorgen vor.

Mit dem Paragrafenwerk, das die Regierung nun in die Anhörung  schickt, soll Gemeinden ermöglicht werden, Eltern zu verpflichten, dass ihre Kleinkinder unmittelbar vor dem Kindergarten einen erweiterten Grundwortschatz lernen.

Integation und Chancengleichheit

Die Verschlechterung der Sprachfähigkeit betrifft sowohl Kinder mit Migrationshintergrund wie auch einheimische. Damit Integration und Chancengleichheit durch Erlernen von Fremdsprachen verwirklicht werden kann, sei es wichtig, dass Kleinkinder erst "über einen fundierten Wortschatz ihrer Muttersprache verfügen", so die Sicherheitsdirektion, deren Fachbereich "Familien" für das Projekt federführend ist.

Mit dem Gesetz soll ein gezieltes Obligatorium zur Sprachförderung mit diesen Eckpunkten ermöglicht werden:

 

•   Gemeinden können Eltern, deren Kinder Sprachförderbedarf haben, dazu auffordern, ihr Kind in ein  Sprachförderangebot zu schicken. In diesem Fall muss mindestens ein kostenloses minimales Angebot zur Verfügung stehen.

 

•   Eltern, deren Kind bereits über einen gewissen Grundwortschatz verfügt, können ihr Kind in ein freiwilliges Sprachförderangebot schicken. Die Mitfinanzierung des freiwilligen Angebots durch die     Gemeinden liegt in deren Ermessen.


Unterstützung für Drei- und Vierjährige
 

Die frühe Sprachförderung richtet sich an Kleinkinder unmittelbar vor dem Kindergarten, also in der Regel an Drei- und Vierjährige. Diese Sprachförderung soll mindestens ein Jahr dauern und nicht als Schulunterricht, sondern "intuitiv aufgebaut" sein.

 

Das Gesetz sieht vor, dass auf kantonaler Ebene eine Koordinationsstelle geschaffen wird, die  den Sprachfortschritt periodisch erhebt und Gemeinden wie Erziehungsberechtigte über die Ergebnisse informiert.



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