Regierung bringt neues Gesetz zu MehrwertabgabenBaselland, 26. Juni 2024Das Bundesgericht hat im Jahr 2020 nach einer Beschwerde der Gemeinde Münchenstein festgestellt, dass das kantonale Mehrwertabgabengesetz teilweise gegen übergeordnetes Bundesgesetz verstösst. Nun nimmt die Baselbieter Regierung einen neuen Anlauf und beantragt dem Landrat eine Gesetzesrevision.
Freigrenze sinkt
Mit der Gesetzesrevision will die Regierung auch die Freigrenze für planungsbedingte Bodenmehrwerte von heute 50'000 auf 30'000 Franken reduzieren. Weiterführende Links: |
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