Heimatschutz: Rekurs gegen Abbruch von Roche-BautenBasel, 4. Mai 2021In der Diskussion um die Baupläne des Pharmakonzerns Roche gibt sich der Heimatschutz Basel noch nicht geschlagen: Er fordert von der Regierung, "zusätzlich zwei denkmalwürdige Bauten der Roche unter Schutz zu stellen". Gemeint sind das Hochhaus "Bau 52" (gebaut 1960) und das Produktionsgebäude "Bau 27" (1937, erweitert ab 1953). Dies sei vom Denkmalrat mit der Begründung abgelehnt worden, die Bauten müssten bei einer Weiternutzung so umgestaltet werden, dass sie keine Baudenkmäler mehr wären. In seinem Brief an die Regierung kritisiert der Heimatschutz vor allem das Verfahren. Mit dem Hinweis auf die unter Fachleuten begrifflich umstrittene fehlende "Schutzfähigkeit" sei auf der Ebene einer Departements-Kommission und Fachstelle ein Entscheid gefällt worden, "der eigentlich nur dem Regierungsrat im Zusammenhang einer umfassenden Interessenabwägung zustehe". Verwiesen wird im Rekurs nicht nur auf die internationale Bedeutung insbesondere des "Baus 27" (Architekten Otto R. Salvisberg, Roland Rohn) sondern auch auf das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder ISOS, welche das ganze Roche-Areal mit dem höchsten Erhaltungsziel auszeichnet. Wenn bei Abbruch und Neubau bundesrechtliche Bewilligungen notwendig sind, werde das ISOS voll wirksam. Es müsste dann auch ein Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) eingeholt werden, was bis jetzt nicht der Fall war. Weiterführende Links: |
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