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Strafverschärfung: Kirchen-Kassiererin muss "sitzen"

Das Baselbieter Kantonsgericht verschärft die Strafe gegen die frühere Kassiererin der römisch-katholischen Kirchgemeinde Grellingen: Statt 20 Monate bedingt erhält sie neu 30 Monate Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt.
Liestal/Grellingen, 17. Januar 2023

Das Kantonsgericht unter dem Vorsitz von Markus Mattle verurteilte die ungetreue Kassenwartin wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung, neu aber auch wegen falscher Anschuldigung an die Adresse der damaligen Kirchgemeinde-Präsidentin. Die Angeklagte hatte versucht, ihre Vorgesetzte in das deliktische Handeln hineinzuziehen oder sie gar als Urheberin hinzustellen.

Corpus Delicti ist eine gefälschte "Aktennotiz", in der die Präsidentin sich angeblich bereit erklärt haben soll, der Privatperson D. S. aus Mitteln der Kirchgemeinde ein "stilles Darlehen" in Höhe von 350'000 Franken zur Sanierung des Liesberger Western-Saloons "Little Nashville" zu gewähren. In Tat und Wahrheit hatte die Präsidentin von diesem recht fantasievollen Transfer keine Ahnung. Er war von der Beschuldigten orchestriert worden.

Das Kantonsgericht krempelte nun das Urteil der Vorinstanz doch beträchtlich um, indem es den Anträgen von Staatsanwalt János Fábián auf Strafmass-Verschärfung und Anerkennung der falschen Anschuldigung überwiegend folgte. Die erste Instanz hatte 20 Monate Gefängnis nur bedingt gesprochen und den Vorwurf der falschen Anschuldigung fallen gelassen. Von ihr übernahm das Kantonsgericht die Aufhebung der Grundbuchsperre.

Urteilsdispositiv ohne Begründung

Auch in weiteren Punkten übernahm die Berufungsinstanz die Entscheide des Strafgerichts. Dabei geht es im wesentlichen um namhafte Kosten in Höhe von rund 25'000 Franken, die der Angeklagten aufgebrummt werden, und um Entschädigungen der Anwälte und Revisoren. Hingegen wird die amtliche Grundbuchsperre auf einer Liegenschaft der Beschuldigten mit Eintritt der Rechtskraft aufgehoben.

Dieses Urteilsdispositiv des Kantonsgerichts gab Gerichtsschreiber Pascal Neumann OnlineReports telefonisch und nur auf Anfrage bekannt. Den Parteien wurde der Entscheid per E-Mail mitgeteilt. Weil die angeklagte Kassiererin gestern Montag nicht zur Berufungsverhandlung erschienen war (sie habe sich "nicht wohl gefühlt"), fand heute Nachmittag keine mündliche Urteilseröffnung und -begründung statt – ein Vorgang mit Seltenheitswert in der Baselbieter Rechtsprechung.

Dem Wunsch von OnlineReports, vom vorsitzenden Richter Mattle eine kurze mündliche Begründung des Urteils zu erhalten, entsprach der Gerichtsschreiber nicht.

Sechs Monate ins Gefängnis

Das aktuelle Strafmass des Kantonsgerichts liegt in der Gesamtbetrachtung aber deutlich über jenem der Vorinstanz vom Mai 2021. Es wirkt sich nicht nur in der Erhöhung der teilbedingten Freiheitsstrafe um zehn Monate auf zweieinhalb Jahre aus, sondern insbesondere dadurch, dass die heute 50-jährige Beschuldigte sechs Monate davon tatsächlich "absitzen" muss.

Staatsanwalt János Fábián hatte in seinem Plädoyer an der Parteienverhandlung gestern Montag erfolglos gefordert, dass die von der Vorinstanz entschiedene Aufhebung der Grundbuchsperre nicht rückgängig gemacht werde, damit die der Angeklagten gehörende Liegenschaft allenfalls amtlich verwertet werden kann. Hingegen drang er mit seinen Anträgen auf Anerkennung der falschen Anschuldigung auf eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten (wovon sechs Monate unbedingt) durch.

Verteidiger Theodor Seitz hatte auf Freispruch von Schuld und Strafe plädiert, Peter Bürkli als Rechtsvertreter der geschädigten römisch-katholischen Kirchgemeinde Grellingen hatte gegen die durch die erste Instanz entschiedene Kürzung der Parteientschädigung rekurriert und die Liegenschafts-Beschlagnahmung verlangt. Sie drangen mit ihren Forderungen nicht durch.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob das Bundesgericht angerufen wird, ist noch offen.




Weiterführende Links:
- Delikt-Verdacht in der katholischen Kirchgemeinde
- Kirchen-Finanzchefin: "Keiner Verfehlungen bewusst"
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