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"La Torre": Regierung stellt Besitzer vor ein Ultimatum

Die Basler Regierung macht ernst mit der Unterschutzstellung der Liegenschaft "La Torre" auf dem Bruderholz: Wenn der renitente Besitzer keine Massnahmen trifft, lässt die Regierung sanieren – auf dessen Kosten.
Basel, 30. Juni 2022

Die Regierung hat "Massnahmen zur Sicherung der Bausubstanz und zur Verbesserung des Erscheinungsbildes" der Liegenschaft an der Reservoirstrasse 240 angeordnet. Lasse der Eigentümer eine "letzte Frist ungenutzt verstreichen", werde der Kanton die Massnahmen auf Kosten des Besitzer umsetzen. Die Kosten für die Massnahmen belaufen sich gemäss Offerten auf rund 50'000 Franken.

"Hohe historische Bedeutung"

Das Wohnhaus mit Ausflugsrestaurant beim Wasserturm Bruderholz wurde 1925/26 nach Plänen der namhaften Architekten Rudolf Suter und Otto Burckhardt erbaut. Es bildet mit der Batterie, dem Wasserturm und der Grünanlage auf dem Bruderholz "ein wichtiges Ensemble, das von hoher ortsbildlicher Qualität ist und eine hohe historische Bedeutung hat", wie die Regierung schreibt. Deshalb wurd das Ensemble im November 2020 unter Schutz gestellt.

Der Eigentümer erhob dagegen Rekurs, doch das Appellationsgericht bestätigte im November 2021 den Entscheid der Regierung. Gegen diesen Entscheid hat der Eigentümer Beschwerde ans Bundesgericht erhoben. Das Urteil steht noch aus. Das Bundesgericht hat jedoch bestätigt, dass der Beschwerde gkeine aufschiebende Wirkung gewährt wird. Der Kanton kann deshalb trotz des laufenden Verfahrens Massnahmen zum Erhalt der Liegenschaft anordnen.

Hausbesitzer ohne Musikgehör

Da sich der Zustand des Baudenkmals "zunehmend verschlechtert" und das Denkmalschutzgesetz die unverzügliche Beseitigung von bestandesbedrohenden sowie das Aussehen beeinträchtigenden Schäden fordert, forderte die Kantonale Denkmalpflege den Eigentümer im Januar 2022 zu Instandstellungen auf. Der Eigentümer hatte dafür kein Musikgehör, währendd sich der Zustand des Hauses weiter verschlechterte.

Die Regierung beauftragte nun das Bau- und Verkehrsdepartement deshalb, die Bausubstanz des Gebäudes auf Kosten des Eigentümers zu sichern und dessen ästhetische Erscheinung zu verbessern, falls der Eigentümer weiterhin untätig bleibt.

Ab Eröffnung der Verfügung hat der Eigentümer 30 Tage Zeit, mitzuteilen, ob er seiner Pflicht doch noch nachkommen wird. Ist dies nicht der Fall, kann der Kanton die Ersatzvornahme ab dem 31. Tag auf Kosten des Eigentümers in Angriff nehmen.




Weiterführende Links:
- Einbrecher finden Ausgang nicht – und Polizei fährt vorbei
- Festnahmen nach Überfall auf Restaurant "La Torre"
- Bruderholz-Liegenschaft "La Torre" unter Denkmalschutz
- Appellationsgericht bestätigt Schutz für das "Torre"
- "La Torre"-Besitzer vor Bundesgericht ohne Chance


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"Kuschel-Justiz"

Dass die Basler Regierung nur keine Überraschung erlebt, wenn plötzlich in einer Nacht- und Nebelaktion der Bagger auffährt und das Haus flach macht. Alles schon geschehen. Bei unserer Kuschel-Justiz kein grosses Problem.


Bruno Heuberger, Oberwl



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Die Volksstimme bezieht sich in einem Porträt über den freiwilligen Verkehrsregler in Rickenbach, Robert Bussinger, auf einen früheren Artikel von OnlineReports.

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Am 1. Juni 2024 übernimmt Veronika Röthlisberger die Leitung der Gebäudeversicherung Basel-Stadt von Peter Blumer, der danach pensioniert wird.

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