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Aufhebung: Die im Baselbiet neu geltenden EckwerteLiestal, 16. Februar 2022Nach den Lockerungs-Beschlüssen des Bundesrates hat die Baselbieter Regierung heute Mittwoch mit Blick auf die "Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie 2" folgende Eckwerte festgelegt: • Die Maskenpflicht an Schulen wird auf allen Stufen und in Einrichtungen der Kinderbetreuung per 17. Februar 2022 aufgehoben. • Die repetitiven Massentests im Rahmen des Programms «Breites Testen Baselland» werden an den Schulen bis zum 31. März 2022 weitergeführt. Eine Teilnahme wird weiterhin empfohlen. • Die Einschränkungen des Besuchsrechts in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe werden per 17. Februar 2022 aufgehoben. Die Maskenpflicht für Besuchende in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe bleibt bestehen. Ebenso wird das Programm "Breites Testen Baselland" weitergeführt. • Das Angebot für das «Breite Testen Baselland» für Firmen und die Kantonsverwaltung wird per 21. Februar 2022 eingestellt. • Für sämtliche Fasnachtsaktivitäten im Kanton Basel-Landschaft müssen keine Schutzkonzepte mehr bewilligt werden. • Die Homeoffice-Empfehlung für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung wird aufgehoben. |
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