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© Foto by Peter Knechtli, OnlineReports.ch


Wieder mehr Lärm-Bussen-Kompetenz für Polizisten

Die Basler Polizei soll bei Lärmbelästigung nicht mehr mit Mahnungen an der Nase herumgeführt werden und wieder schneller Bussen aussprechen können.
Basel, 25. Mai 2021

Gesetze haben manchmal nicht lange Bestand. In Basel-Stadt ist seit knapp einem Jahr ein neues Übertretungsstrafgesetz in Kraft, das sich in Teilen schon als untauglich erweist. Es geht darum, dass die Polizei bei verschiedenen Übertretungs-Delikten – es geht vor allem um Lärm – neuerdings erst eine Mahnung aussprechen muss, bevor bei Wiederholung innerhalb von 14 Tagen gebüsst werden kann.

Ein Polizist wird aktiv

Polizist Christoph Hochuli, Grossrat der EVP, hat in seiner beruflichen Tätigkeit erfahren, dass die gesetzliche Neuerung eine Nullnummer ist. "Die kontrollierten Personen wissen oft, dass die behördliche Mahnung der Kantonspolizei nur für 14 Tage gilt und sie nach Ablauf dieser Frist wieder Lärm machen können, ohne eine Busse zu riskieren. Dies äussern sie gegenüber den Polizistinnen und Polizisten manchmal sogar." Die behördliche Mahnung bewirke also höchstens, "dass die geltenden Vorschriften oft lediglich für 14 Tage eingehalten werden".

Das will er mit einem Anzug (Postulat) rückgängig machen – und erhält dafür breite Unterstützung von Grossrätinnen und Grossräten aus sieben Parteien von links bis rechts. Die Regierung soll prüfen, "wie das Übertretungsstrafgesetz so angepast werden kann, dass die behördlichen Mahnungen nicht mehr enthalten sind". Ausgenommen bleiben soll die Strassenmusik.

Die kantonale Ordnungsbussen-Liste soll entsprechend angepasst werden. Dabei sollen die Polizistinnen und Polizisten auch künftig die Möglicheit haben, nach eigenem Ermessen nur eine Mahnung auszusprechen.

Mehr statt weniger Bürokratie

Gegenüber OnlineReports nannte Hochuli den "hohen bürokratischen Aufwand" für die Polizei als Hauptmotiv für seinen Vorstoss. Der damalige Basler Sicherheitsdirektor Baschi Dürr (FDP) habe sich zum Ziel gesetzt, den administrativen Aufwand um 50 Prozent zu reduzieren. Die neue Mahnungsregelung habe aber genau das Gegenteil bewirkt.

In seinem Vorstoss illustriert er die Absurdität des geltenden Rechts: Verursacht eine Person um 22.30 Uhr auf Allmend laute Musik, wird sie gemahnt. Schreit sie vier Stunden später herum, kann sie nicht gebüsst werden, sondern muss erneut gemahnt werden. Ausserdem muss die Polizei bei einer Übertretung immer im System nachschauen, ob die lärmende Person in den letzten zwei Wochen schon erfasst und gemahnt wurde.

In der Volksabstimmung über das Übertretungsstrafgesetz hatte die Lärmfrage um "Musikböxli" die öffentliche Debatte klar dominiert.



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