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Basler Regierung schlägt rigoroses Bettel-Regime vor
Basel, 17. Mai 2021
Der endlose Streit um die Zulässigkeit des Bettelns in der Stadt Basel soll ein Ende haben: Die Regierung legt dem Grossen Rat mit einer Teilrevision des Übertretungsstrafgesetzes und den Begleitmassnahmen ein "ausgedehntes Bettelverbot" vor.
Betteln soll im Kanton Basel-Stadt künftig auch dann wieder teilweise verboten sein, wenn es nicht bandenmässig erfolgt, und mit einer Ordnungsbusse bestraft werden können. Dies beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat und hat ihm dazu einen Ratschlag für eine Teilrevision des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes überwiesen.
Die Regierung ist bei der Regelung an ein rechtskräftiges Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) gebunden, wonach ein allgemeines, pauschales Bettelverbot nicht mehr möglich ist, sondern nur noch beschränkte Bettelverbote.
Zahlreiche Einschränkungen
Generell verboten bleiben soll das organisierte Betteln. Auch soll das Betteln im öffentlichen Raum oder an allgemein zugänglichen Orten nicht mehr erlaubt sein, wenn dabei die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Personen aggressiv oder aufdringlich betteln, sich beispielsweise hartnäckig zeigen oder sich Passantinnen und Passanten in den Weg stellen, sie beschimpfen, berühren oder bedrängen.
Bettelverbote gelten ausserdem an hochfrequentierten, neuralgischen und besonders sensiblen Örtlichkeiten sowie in Zonen, in denen Passantinnen und Passanten nicht oder nur schlecht ausweichen können oder deren Sicherheitsbedürfnis besonders gross ist – etwa bei Geld-, Zahlungs- und Fahrkartenautomaten.
Bettelverbote sind auch vorgesehen innerhalb von fünf Metern um Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen, von Geschäften, Banken, Kultureinrichtungen, öffentlichen Gebäuden, Gastronomiebetrieben und um Haltestellen. Ebenso auf Märkten, in Parks, Gärten, Friedhöfen, Spielplätzen, Schulanlangen und Unterführungen.
Begleitmassnahmen als Abfederung
Die Aufhebung des Bettelverbotes per Mitte 2020 hatte sofort zu einem intensiven Bettel-Tourismus geführt. Da sich "dahinter oft soziale Not verbirgt und menschliche Ausbeutung mit ihr einhergehen kann", zeigt die Regierung in ihrer Vorlage Begleitmassnahmen auf.
Dazu zählt die Nothilfe, die auch Personen ohne Aufenthaltsregelung, Kurzaufenthalter und Durchreisende beantragen können, und die bis zur frühestmöglichen Ausreise ausgerichtet wird. Kommt es im Zusammenhang mit Kontrollen von Bettlerinnen und Bettlern zu Hinweisen auf potentielle Opfer von Menschenhandel, können die zuständigen Behörden auf etablierte Strukturen zurückgreifen.
Schliesslich möchte der Regierungsrat die Unterstützung in den Haupt-Herkunftsländern der Bettlerinnen und Bettler ausbauen und stellt die Unterstützung eines Projekts der Entwicklungszusammenarbeit in Aussicht. Hierfür sei jedoch ein Antrag einer Nichtregierungs-Organiation nötig, schreibt die Regierung schon fast bittend.
Enttäuschte Linke
Die Links-Partei "Basta" und die Grünen Basel-Stadt zeigen sich darüber "enttäuscht, dass der Kanton nun versucht, Armut “menschenrechtskonform” zu kriminalisieren, anstatt Lösungsansätze aufzunehmen, die von linker Seite wiederholt eingebracht wurden".