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Grellinger Kassengriff-Kassiererin meldet Berufung an

Grellngen/Liestal, 15. Juni 2021

Die ehemalige Kassiererin der Kirchgemeinde Grellingen und der CVP Baselland ist noch nicht rechtskräftig verurteilt: Nach Informationen von OnlineReports aus zuverlässiger Quelle hat sie beim Kantonsgericht Berufung angemeldet und das schriftlich begründete Urteil verlangt. Damit tritt das Urteil des Baselbieter Strafgerichts auf Zusehen hin nicht in Kraft und der Fall ist nicht abgeschlossen.

Es könnte noch Monate dauern

Die Kassiererin war am 26. Mai in erster Instanz wegen mehrfacher Veruntreuung und Urkundenfälschung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 20 Monaten verurteilt worden, weil sie in den Jahren 2017 und 2018 die Kirchgemeinde um 316'000 Franken und die CVP Baselland um 90'000 Franken geschädigt haben soll.

Für die Beschuldigte gilt somit vorläufig die Unschuldsvermutung. Bis die Urteilsbegründung vorliegen wird, dürften zwei bis drei Monate vergehen. Dann kann sie immer noch abwägen, ob sie definitiv in die Berufung gehen will. Falls sie sich dazu entscheidet, wäre mit einem Urteil des Kantonsgerichts erst gegen Jahresende zu rechnen.

Auch Kirchgemeinde erwägt Berufung

Auch die Kirchgemeinde Grellingen hat eine Berufung angemeldet, wie Dominik Prétôt, der Sprecher der römisch-katholischen Landeskirche Baselland, auf Anfrage von OnlineReports erklärte. Es gehe der Kirchgemeinde aber nicht um die Höhe des Strafmasses, sondern "rein um finanzielle Aspekte", die noch nicht geklärt seien.

Die CVP Baselland hingegen verzichtet auf eine Berufung. Dies bestätigte Kantonalpräsident Silvio Fareri gegenüber OnlineReports.

Die ehemalige Finanzchefin hat sowohl der Kirchgemeinde wie der Partei die Schadenssumme von gesamthaft 406'000 Franken, die sie vor Strafgericht als "Darlehen" bezeichnete, inzwischen vollständig zurückbezahlt.




Weiterführende Links:
- Delikt-Verdacht in der katholischen Kirchgemeinde
- Auch in der CVP-Kasse fehlt Geld: "Little Nashville"?
- CVP und Kirchgemeinde: Anklage wegen Veruntreuung
- Ex-Kirchen-Kassierin zahlte 45'000 Franken zurück
- Grellinger Kirchenkasse: Prozess zum zweiten Mal geplatzt
- Veruntreuung: 20 Monate für Grellinger Kirchen-Kassiererin


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