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Grenzgänger: Gehalts-Kündigungen missbräuchlich

Das Risiko des starken Frankens dürfen Unternehmer nach einem Urteil des Bezirksgerichts Arlesheim nicht zwangsweise auf die Arbeitnehmer abwälzen. Der Streit könnte sich aber weiter hinziehen.
Arlesheim, 1. Februar 2012

Vor Gericht einstimmig Recht bekamen gestern Dienstag sechs Grenzgänger, denen die Firma Stöcklin Logistik AG wegen des starken Frankens erst den Lohn reduziert und dann gekündigt hatte. Das Dreier-Bezirksgericht Arlesheim unter dem Vorsitz von Marcel Leuenberger bezeichnete es als missbräuchlich, dass die Firma nur ihren 120 Grenzgängern den Lohn gekürzt hatte und nicht der Gesamtbelegschaft. Dabei handle es sich um einen Verstoss gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU, begründete das Gericht seinen einstimmigen Entscheid.

Die Stöcklin AG hatte den Grenzgängern im Jahr 2010 Gehaltskürzungen angekündigt, weil diese vom starken Franken und ihrem Wohnsitz im nahen Ausland gleich doppelt profitierten. Die meisten der betroffenen Angestellten akzeptierten die Reduktion, sieben Mitarbeiter weigerten sich jedoch und erhielten darauf die Kündigung – zusammen mit dem Angebot einer unmittelbaren Neuanstellung zu verminderten Konditionen. Das Gericht hielt dieses Vorgehen für nicht gesetzteskonform und verfügte, dass das Unternehmen den Klägern eine Entschädigung von je sechs Monatsgehältern bezahlen muss.

Arbeitgeberverband rät zu Rekurs

Der Basler Arbeitgeberverband zeigt sich in einer heute Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme vom Verdikt überrascht. In einer Stellungnahme bezeichnet er es als "bedauerlich, dass das Gericht für die schwierige Lage der durch die Frankenstärke betroffenen Unternehmen nicht mehr Verständnis aufbringt". Weiter rät er der Stöcklin AG, das Urteil auf kantonaler Ebene anzufechten.

Die beklagte Firma Stöcklin AG ist kein Einzelfall – und der Rat des Arbeitgeberverbandes, den Fall weiter zu ziehen, kein Zufall: Auch die Technologie-Firma von Arbeitgeberpräsident Marc Jaquet hatte letzten August beschlossen, ihre Grenzgänger ab 1. September in Euro zu entlöhnen.

Euro-Löhne: Individuelle Arrangements

Gegenüber OnlineReports erklärte Jaquet, dass er dieses Modell im Einverständnis mit den Mitarbeitenden umgesetzt habe. Die Euro-Entlöhnung werde aber auch beibehalten, wenn der Franken-Kurs wieder steige und die Mitarbeitenden somit davon profitierten. "Wir als Firma würden ja damit auch wieder wettbewerbsfähiger." Jaquet bedauerte, dass sich das Gericht nur zur Frage der Missbräuchlichkeit der Kündigungen äusserte – und nicht zu den verschiedenen Modellen der Euro-Löhne, wie sie in der Grenzregion Basel von mehreren Firmen angewendet werden.



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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

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vom 26. März 2024
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