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Grenzgänger: Gehalts-Kündigungen missbräuchlichDas Risiko des starken Frankens dürfen Unternehmer nach einem Urteil des Bezirksgerichts Arlesheim nicht zwangsweise auf die Arbeitnehmer abwälzen. Der Streit könnte sich aber weiter hinziehen.Arlesheim, 1. Februar 2012Vor Gericht einstimmig Recht bekamen gestern Dienstag sechs Grenzgänger, denen die Firma Stöcklin Logistik AG wegen des starken Frankens erst den Lohn reduziert und dann gekündigt hatte. Das Dreier-Bezirksgericht Arlesheim unter dem Vorsitz von Marcel Leuenberger bezeichnete es als missbräuchlich, dass die Firma nur ihren 120 Grenzgängern den Lohn gekürzt hatte und nicht der Gesamtbelegschaft. Dabei handle es sich um einen Verstoss gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU, begründete das Gericht seinen einstimmigen Entscheid. |
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