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Sanktionen: Beide Basel sind bisher "Oligarchen-frei"

Der Bund trägt die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland mit, und nun sind auch die Schweizer Kantone aufgefordert, nach russischen Vermögen zu suchen. Das haben auch die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft getan.
Basel/Liestal, 28. April 2022

Eine spezielle Task-Force, um russische Vermögen aufzuspüren, haben beide Kantonsregierungen nicht gebildet. Die Überprüfung von Banken und Versicherungen obliegt ohnehin dem Bund respektive dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Aber den Kantonen bleibt beispielsweise die Suche nach Immobilien in russischer Hand.

Das Seco hat im Internet Listen der von den Sanktionen betroffenen natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen veröffentlicht.

Status quo würde "eingefroren"

In Basel-Stadt schreibt die Staatskanzlei auf Anfrage von OnlineReports: Sobald das Grundbuch Eigentum eines Sanktionierten feststelle, melde es dies dem Seco und merke gegebenenfalls eine Verfügungssperre an. Mit dieser Anmerkung könne über das Grundstück nicht mehr verfügt werden. Es sei dann weder ein Verkauf noch eine andere Verfügung über das Grundstück wie beispielsweise die Errichtung eines Grundpfandrechts möglich. Kurzum: "Der Status quo wird eingefroren."


Gefunden hat die Basler Verwaltung bislang nichts. So schreibt die Staatskanzlei, das Grundbuchamt habe das Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht Anfang diesen März darüber informiert, "dass kein Eigentum der gelisteten Personen festgestellt worden ist".

Auch Baselbiet nicht fündig geworden

Auch das Baselbiet unterstützt das Seco mit Abklärungen durch die Steuerverwaltung, das Grundbuchamt und das Handelsregisteramt, wie die Baselbieter Finanz- und Kirchendirektion gegenüber OnlineReports ausführt. Allfällige Feststellungen würde der Kanton unverzüglich dem Seco melden. Aber: "Im Moment kann zur Anzahl Feststellungen noch nichts gesagt werden."

Nichts hat bisher die Suche nach russischen Immobilien ergeben: "Das Grundbuchamt hat die Liste der betroffenen Personen überprüft und bisher keine Person mit Grundbesitz im Kanton Baselland gefunden." Die Direktion vermutet grundsätzlich, "dass wir aufgrund der Entwicklung und der stark beschränkten Attraktivität bei den Vermögenssteuern keinen Hotspot bilden".



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